Vermieter reagiert nicht - wie weitermachen?

4 Antworten

Post mit Mängelmeldung an den Vermieter immer als Einwurfeinschreiben senden. Fristen setzen. Werden die Fristen nicht eingehalten, dann gerät der Vermieter in Verzug. Daraufhin kann nach § 536a eine Ersatzvornahme gestartet werden. Die Kosten werden nach § 556b gegen die Gesamtmiete aufgerechnet.

Dann ist der Mangel beseitigt und der Vermieter hat es bezahlt-

Dann zieht man die Mietminderung durch und droht sie nicht nur an.

Es gibt natürlich die Möglichkeit einer Mietminderung. Es gibt aber auch Vermieter, die das nicht sonderlich juckt, vor allem wenn die Kosten der Mängelbeseitigung die Minderung deutlich übersteigen.

Deshalb gibt es noch ein wesentlich schärferes Schwert: Den Mieteinbehalt. Der Unterschied: bei Minderung ist dieses Geld dauerhaft weg, bei einem einbehalt muss es nach der Behebung der Mängel nachgezahlt werden.

10% mögen den Vermieter wenig jucken. Kommen noch 50% einbalt drauf, geht's plötzlich ganz schnell.

Bei Verwaltungen und Gesellschaften bleibt auch das leider manchmal wirkungslos. Das ist meist der Fall, wenn da im Hintergrund schon längst alles marode ist. Da hilft nur der Auszug. Dann aber vorher den Einbehalt so gestalten, daß er die Kaution übersteigt.


Aequaliz  20.09.2024, 14:04

Alternativ: Ersatzvornahme, falls moeglich. So kriegt man das gewuenschte Ergebnis und der Vermieter zahlts. Egal ob er reagiert oder nicht.

jgobond  20.09.2024, 19:22
@Aequaliz

Da brauchste ja erst mal ein Gerichtsurteil für. Weiß nicht, ob das in der Praxis so tauglich ist. Würde das jedenfalls nicht ohne juristischen Beistand durchziehen.