Vermieter reagiert nicht - wie weitermachen?
Moin! Ich habe seit dem 15.6. eine Wohnung gemietet. Zu Beginn gab es einige Mängel, die aufgenommen wurden. Zum Beispiel fehlte zwischen dem Wohnzimmer und dem Schlafzimmer eine Glasscheibe in der Tür und wir haben keinen Schlüssel, um zu den Mülltonnen zu kommen. Einen weiteren Schlüssel für die Haustür haben wir auch nur, weil wir ihn nachgemacht haben (wohne dorr mit einem Freund). So, man schreibt Emails, die alle unbeantwortet bleiben, ruft an, aber nichtmal da können die einem weiter helfen. Haben jetzt eine Mietminderung angedroht, haben das nicht nur an unseren Ansprechpartner, sondern auch an die offizielle Email der Wohnungsverwaltung geschickt, und wir werden trotzdem ignoriert. Nichtmal eine Kenntnisnahme. Was macht man da?
MfG Lass228
4 Antworten
Post mit Mängelmeldung an den Vermieter immer als Einwurfeinschreiben senden. Fristen setzen. Werden die Fristen nicht eingehalten, dann gerät der Vermieter in Verzug. Daraufhin kann nach § 536a eine Ersatzvornahme gestartet werden. Die Kosten werden nach § 556b gegen die Gesamtmiete aufgerechnet.
Dann ist der Mangel beseitigt und der Vermieter hat es bezahlt-
Zum Anwalt gehen. Da reagieren die drauf.
Dann zieht man die Mietminderung durch und droht sie nicht nur an.
Es gibt natürlich die Möglichkeit einer Mietminderung. Es gibt aber auch Vermieter, die das nicht sonderlich juckt, vor allem wenn die Kosten der Mängelbeseitigung die Minderung deutlich übersteigen.
Deshalb gibt es noch ein wesentlich schärferes Schwert: Den Mieteinbehalt. Der Unterschied: bei Minderung ist dieses Geld dauerhaft weg, bei einem einbehalt muss es nach der Behebung der Mängel nachgezahlt werden.
10% mögen den Vermieter wenig jucken. Kommen noch 50% einbalt drauf, geht's plötzlich ganz schnell.
Bei Verwaltungen und Gesellschaften bleibt auch das leider manchmal wirkungslos. Das ist meist der Fall, wenn da im Hintergrund schon längst alles marode ist. Da hilft nur der Auszug. Dann aber vorher den Einbehalt so gestalten, daß er die Kaution übersteigt.
Alternativ: Ersatzvornahme, falls moeglich. So kriegt man das gewuenschte Ergebnis und der Vermieter zahlts. Egal ob er reagiert oder nicht.