Verlangt der RUNDFUNK Beitragsservice den Arbeitsvertrag?
Hallo,
im Grunde steht die Frage schon im Titel,
werden die den verlangen oder nicht?
Hab leider beim Rundfunk jetzt 3 Monate versäumt, sollte ich ehrlich sein und denen das genau Datum nennen, seitdem ich Arbeite oder kann ich denen verklickern ich sei erst seit heute am Arbeiten ?
4 Antworten
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Wenn du bisher beim Beitragsservice bereits gemeldet bist, aber z. B. wegen ALG II-Bezug befreit warst, so bist du gesetzlich verpflichtet, dem Beitragsservice die Tatsache unverzüglich mitzuteilen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr vorliegen.
Wenn du dies jetzt erst mit dem heutigen Datum mitteilst, machst du dich weder strafbar noch ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet wird. Der Beitragsservice freut sich wohl eher, dass du dich freiwillig meldest und fordert keinesfalls deinen Arbeitsvertrag als Nachweis.
Warst du noch gar nicht beim Beitragsservice gemeldet, so begehst du dagegen eine Ordnungswidrigkeit, wenn du dich nicht anmeldest, sobald du in einer Wohnung wohnst, für die noch niemand den Rundfunkbeitrag zahlt. Auch in diesem fall solltest du dich so schnell es geht anmelden. Die Daten werden dabei nicht überprüft.
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Das kann man, wenn man dabei kein schlechtes Gewissen hat. Es ist ja klar, dass jeder nicht eingenommene Euro früher dazu führt, dass der Rundfunkbeitrag früher erhöht werden muss.
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Wird er aber nicht, weil er nach unserer Verfassung die Voraussetzung für die Existenz der privaten Sender ist.
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Wozu sollte der Arbeitsvertrag wichtig sein? Die Rundfunkgebühren sind von der Arbeit und dem Gehalt ja vollkommen unabhängig!
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Nein, den Arbeitsvertrag musst Du nicht vorlegen.
Zahl den Rückstand in Raten und alle sind zufrieden.
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Natürlich nicht. Das geht dir doch gar nichts an.
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es geht darum das ich jetzt 3 Monate versäumt hatte und Arbeit aufgenommen habe, ich weiß jetzt nicht ob ich ehrlich sein soll weil die später den Vertrag haben wollen oder ob ich munkeln kann
Also kann man theoretisch einfach Stillschweigen und warten bis die Befreiung ausläuft?