Verkauf von Fake Trikots ausnahmslos strafbar?
Hallo zusammen,
mich interessiert es mal ob es eigentlich ohne eine einzelne Ausnahme strafbar ist, gefälschte Trikots zu verkaufen, oder ist es z.B. in Ordnung wenn man dazu schreibt, dass es ein gefälschtes Trikot ist und auch darauf aufmerksam macht?
Habe nämlich 2/3 Trikots von damals, welche mir zu klein sind, diese aber aus der Türkei sind und eigentlich zu Schade sind zum wegwerfen.
Danke schonmal!
4 Antworten
Strafrechtlich hast du in diesem Fall nichts zu befürchten.
Das Hauptproblem ist die Markenrechtsverletzung, die du damit immer begehst. Die Fälschungen tragen ja üblicherweise das Logo eines bekannten Herstellers.
Das kann dir teure Abmahnungen einbringen.
Ich würde zumindest Marktplätze im Internet meiden. Unter Freunden oder auf einem (offline) Flohmarkt.
[...] Des Herstellers, des Sponsors und des Vereins in den meisten Fällen.
Der Sponsor beschwert sich vermutlich am allerwenigsten - das erhöht immerhin seine Reichweite ohne dass es ihn einen Cent mehr kostet. 😉
Kommt drauf an, würde ich sagen. Aber da hast du natürlich einen Punkt!
Hallo,
Darf man Plagiate aus dem Urlaub mitbringen?Das gilt auch, wenn Fälschungen im Urlaub gekauft werden. Urlaubsreisende dürfen einige Plagiate für den Eigengebrauch einführen – allerdings in Maßen, nicht in Massen. Darüber hinaus kontrolliert der Zoll bei der Wiedereinreise nach Deutschland, ob die Reisefreigrenze überschritten wurde. Diese beträgt:
- bei Flug- und Seereisen: 430 Euro pro Person
- bei einer Reise mit Auto oder Bahn: 300 Euro pro Person
- bei reisenden Kindern unter 15 Jahren: 175 Euro
Die o.g. Freigrenzen beziehen sich auf die tatsächlichen Preise der Produkte, nicht auf deren Originalpreis. Um Missverständnissen mit dem Zoll vorzubeugen, sollten Reisende das Preisschild oder den Bon aufbewahren.
ABER ACHTUNG : Wer im Internet oder Ausland gefälschte Waren mit der Absicht erwirbt, diese weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Ein solches geschäftliches Interesse wird von der aktuellen Rechtsprechung bereits beim Kauf von 2 oder 3 Fälschungen bejaht.
Wer im Internet oder Ausland gefälschte Waren mit der Absicht erwirbt, diese weiterzuverkaufen, macht sich strafbar.
Das ist hier ja gerade nicht der Fall. Deswegen würde ich ein "Handeln im geschäftlichen verkehr" i. S. d. Markengesetzes verneinen.
Wo willst Du die denn verkaufen?
Alle Plattformen haben AGB die den Handel mit gefälschter Markenware dort untersagen. Die Betreiber haben nämlich kein gesteigertes Interesse daran von betroffenen Schutzrechtsinhabern auf Schadensersatz verklagt zu werden. Das Risiko wälzen die damit auf Verkäufer ab, die diese AGB ignorieren.
Beispiel Kleinanzeigen
Wenn man das dazu schreibt, liegt keine Täuschung, also kein Betrug vor.
Es bleibt eine mögliche strafbare Verletzung von Markenschutzvorschriften (§ 143 MarkenG), als Privatperson ist das hier aber wohl nicht der Fall.
Ah oke, soll ich es trotzdem mal versuchen zu verkaufen oder würdest du mir eher davon abraten und es vllt. versuchen unter Freunden zu verkaufen?