Verhinderungspflege ausbezahlt?

2 Antworten

Euch ist bekannt, dass es für Angehörige bis zum 2 Grad, auch verschwägert keine Entlohnung aus der Verhinderungspflege gibt.? Und ihr zählt als Kinder dazu.

Und wenn du als Pflegeperson im Gutachten eingetragen bist, kannst du dich nicht selbst vertreten in der Pflege.

Was ihr bekommt ist eine Aufwandsentschädigung bis zum 1,5 Fachen des Pflegegeldes.

Schaue hier:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html

Weiterhin musst du der Kasse belegen welche Kosten euch durch die VHP entstanden sind. Diese Belege sind unterschrieben ein zu reichen. Erst danach wird der Betrag erstattet und das kann bis zu 3 Wochen dauern

Grüße von einer Pflegedienstleitung und Pflegeberater

Rufe am besten bei der Pfelge- bzw. Krankenversicherung an, die können dir da schnell und kompetent weiter helfen. Eine präzise Antwort wird die hier leider niemand geben können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung