Vergewaltiger beenden?


24.07.2024, 14:51

hallo,

habe die rechtlichen Folgen gelesen und verstanden. Jemanden zu beenden ist wohl keine Option.

für mich hört es sich in den Kommentaren so an als ob Sie sich aktiv wehren muss oder handeln. daran habe ich nicht gedacht, weil ich dachte Personen in dieser Situation können sich nicht wehren weil der Druck so groß ist. duldet sie es? oder macht sie mit? ich verstehe nicht welche Optionen sie hat?

wie lebe ich denn mit diesem Wissen weiter? das ist schon belastend. zumal dies kein Einzelfall ist.

und wie kann unsere Gesellschaft so etwas dulden und nur so geringe Strafen verhängen? wir kucken nur weg, finde ich. kein Mensch hat so etwas verdient. und sie muss ihr Leben damit irgendwie bewältigen. find ich nicht so toll.

llunax3  24.07.2024, 06:52

Sicher dass das Szenario rein fiktiv ist?

holgerpalm 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 07:05

yup

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Denke das klappt so nicht, weil:

  • Du redest von Selbstjustiz, so etwas mögen Gerichte überhaupt nicht, und man wird dir dies als Strafverschärfend anrechnen.
  • Du planst das ganze, damit ist es Mord, und vielleicht sogar mit Heimtücke - mindestens 15 Jahre bis Lebenslänglich, wenn du Pech hast mit Sicherheitsverwahrung. Kommst also so schnell nicht mehr raus.
  • Ja, die Frau leidet unter dem Missbrauch, aber du nimmst ihr trotzdem ihren Vater. Klinkt paradox, aber es kann sein das sie dich auch noch verklagt.
  • Wenn du IHR was gutes tun möchtest, rede mal mit ihr in einer sehr lieben Art und Weise und in ungestörter Umgebung über das was du gesehen hast, also ihren Missbrauch. Wenn sie sich öffnet, dann überzeuge sie das sie mit dir zur Polizei geht und ihr den Mistkerl anzeigt. Denke dann kann die Justiz aktiv werden und der Mann geht für Jahre ins Gefängnis, und sie kann in der Zwischenzeit ein neues Leben anfangen.
  • Also lass den Quatsch mit deinen Mordgedanken, du schadest nur dir selbst und hilfst der Frau damit kein Stück!

Grüße und hoffen wir beide mal das es "Fiktiv" ist!

Mmh gute Frage, hier gibt es mehrere Aspekte: zum einen Impulsivität, hier wäre es mir vergleichsweise egal was im Anschluss ist, jedoch würde dafür gesorgt werden, das der Vater zukünftig seine Finger von ihr lässt, ohne das er dabei sein Leben verliert.

Kontrolliertes vorgehen: dafür gibt es Leute die sich die Finger dreckig machen.

Legales und durchdachtes Handeln: man geht gemeinsam mit der bekannten zum Arzt zur Beweissicherung und überlässt den Rest den staatlichen Stellen


holgerpalm 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 07:03

aber was ist danach? Vater kommt frei und dann? und die Strafen sind ja echt lächerlich, dafür das ein Opfer sein Leben lang traumatisiert ist. Wäre ich Vergewaltiger und hätte 10 Jahre Missbraucht, würde ich gerne nur ca. 3 Jahre in den Knast gehen. Lohnt sich ja schon fast....

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DerBayer80  24.07.2024, 07:09
@holgerpalm

Ein Vergewaltiger und noch schlimmer jemand der Kinder oder die eigenen Kinder missbraucht hat, steht im Knast in der Hierarchie noch unter dem Dreck unter Fußmatte. Was glaubst du was mit dem in den 3-5 Jahren für Dinge passieren. Ein Beispiel:

Vor vielen Jahren gab es mal jemanden der meinte er müsse die Tochter eines HA anpacken. Der Mann kam in den Knast weil ihn die Gruppe nicht vorher erwischt hat. Nach nicht allzulanger Zeit, hat man ihn dann im Knast mehrfach ins Krankenhaus eingliefert mit Darmverletzungen. Was mit demjenigen passiert ist, kannst du dir hoffentlich denken und nein es waren ganz sicher nicht immer natürliche Gegenstände die dafür gesorgt hatten.

Vergewaltiger und Kinderschänder sind auch in Deutschen Gefängnissen quasi Freiwild

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Caila  24.07.2024, 08:31
@DerBayer80

Passieren Können. Aber muss nicht passieren. Auch wenn ich da kein Mitleid hätte mit Kinderschändern.

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Das wäre Lynchjustiz und darauf stehen die Richter überhaupt nicht. Würde ich nie im Leben machen.

Das wäre zumindest Totschlag, kann auch durchaus auf Mord hinauslaufen, was lebenslänglich bedeuten würde.

Deine fiktive Bekannte sollte dringend Anzeige gegen ihn erstatten und du solltest sie darin unterstützen und begleiten und ihr helfen.


holgerpalm 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 07:01

Mord gibts nur bei niederen Beweggründen, die liegen hier aber nicht vor. Wenn man im Affekt zum Verhindern aktueller Taten handeln würde, könnte man sogar auf Notwehr plädieren.

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Schwimmakademie  24.07.2024, 08:45
@holgerpalm

Notwehr (Angriff gegen Dich) oder Nothilfe (Angriff auf Dritte) sind nur in der konkreten Situation möglich. Nicht präventiv (um zu vermeiden, dass er es wieder macht)

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Topses  24.07.2024, 09:02
@holgerpalm

Wenn du ihn heimtückisch tötest, ist es Mord, trotz deiner Beweggründe. Heimtücke ist ein Mordmerkmal. Ich habe geschrieben, kann ein Mord sein.

Das was du meinst, ist Nothilfe, nicht Notwehr und das ist dann auch nur der Fall, wenn du ihr im konkreten Fall bei einer Vergewaltigung zur Hilfe kommst und da auch nur, wenn es kein anderes Mittel zur Wahl stand.

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Ich würde warten bis er rauskommt. Wenn sowas nochmal passiert, dann würde ich ihn umbringen und mich einfach festnehmen lassen.

Ich würde mich nicht schämen jemanden umzubringen der anderen so ein Leid zufügt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe viele Erfahrungen gemacht und lerne immer neues

Die Frage hat sich an dieser Stelle bereits erledigt:

Um weitere Taten und weiteres Leid zu vermeiden, entschließt du dich dem ein Ende zu setzen indem du den Vater beendest.

Auf Mord steht zwingend eine lebenslange Freiheitstrafe. Davon abgesehen werden kann wenn:

  • der Täter unter das Jugendstrafrecht fällt, hier gibt es ein generelles Strafobermaß von 10 Jahren
  • der Täter zum Zeitpunkt der Straftat noch nicht strafmündig war (unter 14 Jahren)
  • eine geistige Störung nachgewiesen werden kann, hier ist dann statt der Haftstrafe die Unterbringung in der forenischen Psychatrie angesagt

holgerpalm 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 07:04

Mord setzt niedere Beweggründe voraus, diese sind hier nicht gegeben.

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NickiLittle  24.07.2024, 07:59
@DerBayer80

Ein Mord ist im gegensatz zum Todschlag eine Tötung, zu der man sich bewusst entschied.

Es gibt z.B. einen Fall, wo ein Mann, der seine Frau im rahmen eines gerangels tötete, wegen Mordes verurteilt wurde, weil er einige Tage zuvor vor Zeugen zu ihr sagte: "Eines Tages bringe ich dich um"

Das hat für den Richter ausgereicht, zu entscheiden, dass er offenbar schon den Plan hatte, die Frau zu töten. dass der Mann dies im Zorn so sagte, spielte dabei keine Rolle.

Also wenn ich den Vorsatz habe, jemanden zu töten, weil er anderen schadet, ist und bleibt es Mord!

Notwehr wäre nur gegeben wenn die Tötung erfolgte, um einen gegenwärtigen Angriff abzuwenden. und auch hier ist die Verhältnismässigkeit der Mittel zu bemessen.

Nehmen wir im konkreten Fall an, der Täter vergeht sich gerade an der Bekannten, und man kommt dazu. ihn dann mit eienr mitgebrachten Schusswaffe erschießen, fiele nicht unter Notwehr. ihn sich zu krallen, und wenn es dann im Zuge einer Ragenlei dazu kommt, dass er sich z.B. den Kopf aufschlägt, das wäre wohl sicher als Notwehr wertbar. Mit iregndwas, was da herumliegt, vom Brieföffner über den Schraubendreher bis zur Schere abzustechen, das KÖNNTE als Notwehr geweret werden.

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