Wann wird eine vereinfachte Bremsprobe durchgeführt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

f) man muss bei einer bestimmten Wagenmenge kein Wagen an die Hauptluftleitung anschließen. Von Baureihe zu Baureihe unterschiedlich. Und wenn die Fahrzeuge an die HL angeschlossen werden müssen an das arbeitende Treibfahrzeug muss eine vereinfachte Bremsprobe durchgeführt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – EiB Azubi

b ist klar - Lokwechsel oder an-/abhängen von Wagen.

c ist ebenso klar - es steht klar im Text, dass der Zug ohne Änderung (sonst wären wir bei b) für mindestens eine Stunde abgestellt war (war die Unterbrechung kürzer, darf die Führerraumbremsprobe durchgeführt werden).

b) Ist hier das hinzufügen weiter Güterwagen oder das aussetzen von Güterwagen am Wagenzug gemeint?

JA und Auch Personen Züge werden im Regionalbereich mal getrennt ein Teil Fährt nach a der andere Nach B.

c) ab wann gilt ein Zug als abgestellt? Wenn der Triebfahrzeug am Wagenzug getrennt wird?

wie in der Frage steht 1. Stunde. Das gewöhnlich nicht auf dem Hauptgleis . Oder sogar ,wenn nachts im Gleis einen Defekter Güterzug steht und auf dem Gegengleis die Schienen wg. Bauarbeiten fehlen. Das machte dann mal süße 3:35 h OHNE Lokführer. (der wurde zwecks Ruhezeit abgeholt) Und anderes Zugpersonal. Das ganze nachts von 23:50 Uhr bis 03:20

f) diesen Punkt verstehe ich nicht. Was ist hier gemeint?

Die Hauptluftleitung ist, das SOLLTE man in der Ausbildung zum Lokführer eigentlich wissen, Steuert das Bremsen. Damit Sichergestellt ist, das der Zug nach dem Abkuppeln noch bremst, ist es zwingend notwendig das zu Testen.


ARBElTSAMT 
Fragesteller
 26.06.2022, 14:56

Die Hauptluftleitung ist, das SOLLTE man in der Ausbildung zum Lokführer eigentlich wissen, Steuert das Bremsen. Damit Sichergestellt ist, das der Zug nach dem Abkuppeln noch bremst, ist es zwingend notwendig das zu Testen.

Ich weiß was die Hauptleitung ist. Beim rangieren kommt eine rangierlok und schiebt die Wagen. Wenn die Rangierlok an die HL angeschlossen wird, gilt doch sowieso Punkt d) (Luftabsperrhahn wird geöffnet). Für mich ist Punkt f) überflüssig.

Ich mache übrigens einen Quereinstieg zum Wagenmeister (seit 3 Wochen).

0
MarSusMar  26.06.2022, 15:16
@ARBElTSAMT
Ich mache übrigens einen Quereinstieg zum Wagenmeiste

Sonst würdest du so was nicht haben, Also das Infoblatt, Ich hab einen zum Lokführer gemacht. Aber sowas andere fragen müssen ist traurig. Wir haben offene Fragen in der Gruppe geklärt Jeden Morgen. Und das ist gar nicht so lang her.

PS.

Für mich ist Punkt f) überflüssig.

Nach 3 Wochen solltest du etwas das Jahrzehntelang gemacht wurde, nicht anzweifeln, andersrum gnadenlos Hinnehmen.

0
guru61  27.06.2022, 14:32
@ARBElTSAMT

Mal eine Frage: Du hast eine 1'000 Tonnen Rangierkomposition: Fährst da aichfach los, ohne eine Prüfung der Bremsen?

In der Schweiz, wo die gleichen Physikalischen gesetze herrschan, hat man das ein wenig genauer definiert:
Anwendung der Luftbremse
Rangierfahrten müssen mit der Luftbremse gebremst werden können.
Dabei müssen auf Neigungen bis 10 ‰ mindestens die Hälfte der Fahrzeuge
und auf Neigungen über 10 ‰ alle Fahrzeuge der Rangierfahrt mit
der Luft gebremst werden.
Ist keine automatische Luftbremse vorhanden oder deren Anwendung auf
Grund spezieller Betriebsabläufe nicht zweckmässig, beträgt die Höchstgeschwindigkeit
10 km/h. Dabei darf das Gewicht der ungebremsten
Anhängelast gegen und in Neigungen von
– 0 – 15 ‰
– 16 – 30 ‰
– 31 – 50 ‰
höchstens das 5fache
höchstens das 2fache
höchstens das 1fache
des Gewichts des Triebfahrzeuges betragen. Für Schienen-/Strassen-
Fahrzeuge bei Kraftübertragung über gummibereifte Räder können die
Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Betriebsvorschriften höhere
Werte festlegen.
Auf Neigungen über 30 ‰ muss das talseitig letzte Fahrzeug mit der Luft
gebremst werden.
Auf Neigungen über 50 ‰ muss das ganze Gewicht der Rangierfahrt mit
der Luft gebremst werden.
Kann mit der Luftbremse nicht genügend Bremswirkung erzielt werden,
sind zusätzlich Handbremsen zu bedienen.
In Ablaufanlagen gelten die Vorschriften über den Verzicht auf die Luftbremse
in Ablaufanlagen.
Für Triebzüge gelten die entsprechenden Betriebsvorschriften des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
1.8.2 Bremsprobe
Wenn die Anhängelast grösser ist als das 5fache des Gewichts des Triebfahrzeugs,
ist am letzten luftgebremsten Wagen eine Bremsprobe durchzuführen.
Die Meldung über die erfolgreiche Bremsprobe lautet: «Rangierbremsprobe
gut».
1.8.3 Benützung der Notbremse
Der Rangierer hat sich beim Besteigen eines Fahrzeuges zu vergewissern,
wo sich der Notbremshahn befindet.
Kupplungs- oder Notbremshahn dürfen nur bei Gefahr zum Anhalten benutzt
werden.
0