Verbrennung der kopfhaut nach Blondierung?

4 Antworten

Da musst du auf nicht viel achten... Einfach deinen Kopf zeigen - das ist der beste Beweis dafür. Je nachdem, wie schlimm das Ganze ist, würde ich mich mit der Rückzahlung des Dienstleistungsbetrages nicht zufrieden geben, sondern eine Anzeige machen.

das wird das internet wohl kaum beurteilen, ob du sehr empfindlich bist oder ob da ein fehler des friseurs vorliegt.

dazu müsstest du vermutlich heute einen arzt oder gutachter drüber schauen lassen.

ich kenne das auch so, dass es bei starkem blondieren zuweilen zu verbrennungen auf der kopfhaut kommt... "wer schön sein will, muss leiden"...


SarahSchweiz  13.12.2017, 10:49

Sofern das stimmt, was die Fragestellerin hier schreibt: Bei offenen Wunden und Blasenbildung braucht es keinen Arzt mehr... dann ist der Fall ziemlich klar. Selbst bei empfindlicher Kopfhaut deutet diese Reaktion eindeutig auf ein überdosiertes Bleichungsmittel hin und ist in jedem Fall der Fehler des Geschäftes. Zumal die Fragestellerin die Mitarbeiterin noch darauf aufmerksam gemacht hat. Zweimal: Zu Begin und danach, als es angefangen hat, richtig zubrennen.

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Inarino  13.12.2017, 10:54
@SarahSchweiz

Bei offenen Wunden und Blasenbildung braucht es keinen Arzt mehr...

echt jetzt? ich gehe mit offenen wunden schon zum arzt..

du bist also ferner der meinung, das müsste nicht dokumentiert werden?

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Sag es so wie du es hier gesagt hast aber wenn es gebrannt hat und dann schlimmer wurde, hätte ich an deiner stelle abgebrochen. Ich Färbe mir sehr oft die Haare beim Friseur und "normal" würde ich dazu nicht sagen

In solch einem Falll schreibt man nicht Texte in irgendwelchen Internet-Portalen, sondern man geht sofort zum Hautarzt und macht auch Fotos von allen Stellen der Kopfhaut, an denen eine sichtbare Verletzung besteht.

Sichrer kannst Du auch zuerst in den Salon gehen und reklamieren ... mit einem äzrtlichen Befund bezüglich der Verletzungen in der Hand, bist Du aber noch einer noch stärkeren Position, was die Verhandlung über ein Scherzensgeld betrifft, denn das ist Körperverletzung und kann auch zur Anzeige gebracht werden.

Zusätzlich zum Hautarzt, kann auch jeder bei der regional zuständigen Handwerkskammer anrufen, sich den nähesten Gutachter/Sachverständigen nennen lassen diese Fachkraft dann auch noch zusätzlich (auch als Zeugen) den Schaden anschauen lassen.     Einerseits hat man dann noch einen Zeugen mehr, der auch noch vom Fach ist und zudem berichtet er/sie dann auch darüber an die Handwerkskammer .... und das bleibt nicht ohne Folgen für den Salon.

Und wenn seitens des Salons keine Einsicht dahingegend besteht, eine angemessene Schmerzensgeld-Einigung zu erzielen, dann zieht man einfach noch einen Anwalt hinzu.