Vater tötet mit einem Faustschlag seinen 4 Wochen alten Sohn - Mord?
Ist es rechtens dies als Mord zu ahnden ? Sollte es ,, nur '' Körperverletzung mit Todesfolge sein?
Muss man davon ausgehen das es direkt zum Tode führt ?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wird als Mord geandet, denn der Vater hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen. Ihm war also bewusst, dass er einen tödlichen Schlag verabreichen kann.
Ziehe ich dir mit vollen Wucht eine Schaufel über und du stirbst daran, ist das Mord. Denn mir ist damit klar, dass du das evtl. nicht überleben kannst. Ich nehme deinen Tod also billigend in Kauf.
Schüttle ich dich allerdings nur und du stürzt so unglücklich, dass du dir eine tödliche Verletzung zuziehst, ist das Totschlag mit Todesfolge. Denn, ich habe deinen Tod nicht bewusst oder absichtlich, herbeigeführt.
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Klar. Gesetze im Internet. Was anderes ist dir mit deiner niedrigen Bildung nicht eingefallen. Lies mal das STGB, für die Doofen: Strafgesetzbuch.
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Hm. Ich halte Artus für nicht besonders ungebildet. Warum so unfreundlich?
Und welche Mordmerkmale siehst Du denn da verwirklicht?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Hmmmmm ..... da stellt sich mir die Frage warum da bei den "Gestzen im Internet" oben links neben dem Bundesadler und einer senkrechten in Schwarz/rot/gold/ Linie auch noch "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" steht und nicht YouTube-University.
Aber du wirst mir das bei meiner niedrigen Bildung sicher erklären können.
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Du hast aber schon mitbekommen, dass das die offizielle Seite ist, auf der man alle deutschen Gesetze im Originaltext nachschlagen kann?
Schau dir das Impressum an!
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Das kommt auf die genauen Umstände und Motive an, eventuell ist es nut Totschlag.
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Das läuft über "billigend in Kauf genommen" und "sowas kann man sich denken, dass das dabei passieren kann".
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Bei einem Baby muss man davon ausgehen, ja und deswegen finde ich es auch richtig es als Mord zu ahnden.
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Ja, ich finde die Verurteilung vollkommen gerechtfertigt
Mach Dich erstmal über die Tatbestandsmerkmale für Mord kundig, bevor Du derartige Wertungen abgibst.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html