USA Reise trotz Vorstrafen?

4 Antworten

Das ist du entsprechende Frage:

Have you ever violated any law related to possessing, using, or distributing illegal drugs?
Diese Frage ergibt sich als weiterführende Frage aus der ersten Sicherheitsfrage und betrifft den Konsum, den Besitz und den Handel mit Drogen. Ein ESTA kann nur beantragt werden, wenn das nicht der Fall ist oder wenn der/die Reisende die Rechtsvorschriften des Landes eingehalten hat, in dem er an Drogenkonsum, -besitz oder -handel beteiligt war. Zum Beispiel: Ein/-e Niederländer/-in, die regelmäßig Haschisch besitzt und raucht, dieses aber in Übereinstimmung mit den niederländischen Gesetzen tut, kann diese Frage einfach mit „Nein“ beantworten.

Wenn du es noch genauer wissen willst, schau dir die Fragen auf Englisch auf der offiziellen ESTA Antragsseite an und entscheide dann, ob du mit Nein! antworten kannst. 

Musst du das mit Ja! beantworten, brauchst du ein B Visum. Das musst du persönlich beantragen. Auch das sollte kein Problem sein.

By the way ESTA ist kein Visum, es ist genau das Gegenteil.

Es ist die Erlaubnis ohne Visum, eine Reise in die USA anzutreten.

Über die eigentliche Einreise entscheidet immer der Officer am Point of Entry. Egal ob unter ESTA oder mit einem Visum.

Das kommt sicher auf die Art der Vorstrafen an und ob die Strafen bereits getilgt sind, also keine Bewährung mehr läuft.

Bei Vorstrafen wirst du ein Visum vor Einreise beantragen müssen. Einreise mit Esta geht dann nicht.

Kann zu Komplikationen führen, muss aber nicht.

Aber da Du Dich für USA eh online registrieren musst vor der Reise, wirst Du dies online sicherlich schon erfahren