Urlaub vom Gehalt abziehen?
Hallo ihr Lieben,
habe folgendes Problem: Arbeite seit letztes Jahr März in einer Firma als Werkstudentin. Über ein System bekommen wir gesagt wieviele Urlaubstage wir haben,etc. Wie sollte alle Urlaubstage nehmen. Jetzt kam mein Gehalt und es war ziemlich klein. Ich hätte 600€ bekommen müssen, aber es sind nur ca. 300€, weil laut der Personalabteilung folgendes gemacht wurde.
Ich hatte im letzten Jahr zu viel Urlaub bekommen (er wurde ja genehmigt hä, denke ich ja nicht dran ob ich sechs, sieben, oder acht Tage Urlaub bekomme?) und dieser Betrag von zu viel Urlaub, wurde jetzt einfach von meinem Gehalt abgezogen. Ist das erlaubt? Ich habe ja nicht gekündigt und eigentlich auch nicht vor zu kündigen.
Habe mich versucht schlau zu machen und mir das Beurlaubungsgesetz angeschaut ( Paragraph 5, Absatz drei) da steht drin, das genehmigter und ausgezahlter Urlaub nicht zurückgefordert werden dürfen. - Das verstehe ich und würde erstmal mir Recht zu spreche. Allerdings verweist der Absatz auf den Paragraphen 5 Absatz 1c. Wo folgendes steht (Siehe Bild). Da verstehe ich nicht, was es bedeutet. Kann mir jemand helfen oder es mir erklären?
Danke schonmal
4 Antworten
Genehmigter Urlaub kann nicht zurückgenommen werden, allerdings hast du mehr Urlaub genommen, als dir zu steht. Das hätte sich ausgeglichen, wenn du dieses Jahr entsprechend weniger Urlaub genommen hättest, aber scheinbar hast du jetzt soviel genommen, das dabei ein Überhang entstanden ist.
Dieser wird dir jetzt als Unbezahlter Urlaub abgerechnet.
allerdings hast du mehr Urlaub genommen, als dir zu steht
Das wäre erst einmal zu klären, inwiefern im letzten Jahr zu viel Urlaub gewährt/genommen worden sein soll.
Immerhin bestand, bei Arbeitsbeginn im März, Anspruch auf den gesamten (jedenfalls gesetzlichen) Jahresurlaub für dieses Kalenderjahr.
Das hätte sich ausgeglichen, wenn du dieses Jahr entsprechend weniger Urlaub genommen hättest
Wo steht, dass dieses Jahr Urlaub genommen wurde?
Außerdem dürfen Urlaube aus verschiedenen Kalenderjahres nicht miteinander verrechnet werden.
Hi, es ist deine Pflicht darauf zu achten,dass du nicht mehr Urlaub nimmst, als dir zusteht ;) Zusätzliche Tage können dann zwar genehmigt werden, gelten dann aber als unbezahlter Urlaub. Ich würde mal fragen, ob sie die zusätzlichen Tage nicht mit diesem Jahr verrechnen können
Hi, es ist deine Pflicht darauf zu achten,dass du nicht mehr Urlaub nimmst, als dir zusteht
Genau so ist es Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer nicht mehr Urlaub zu gewähren, als diesem zusteht.
Tut er das doch, hat er - unter Umständen - dem Arbeitnehmer Urlaub "geschenkt".
Ich würde mal fragen, ob sie die zusätzlichen Tage nicht mit diesem Jahr verrechnen können
Das ist nicht erlaubt (jedenfalls nicht bezüglich des gesetzlichen Anspruchs) und ändert nichts am Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr.
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Da Du nicht aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest kannst Du diesen Satz nicht für Dich in Anspruch nehmen.
Eine treffendere Frage wäre nach dem "Verbrauch im guten Glauben"
Das bezieht sich auf den Fall, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten Jahreshälfte beendet wird. Das ist bei dir ja nicht der Fall.
Daher sehe ich es so wie @LePetitGateau: Der zusätzlich Urlaub war unbezahlt und wird daher vom Gehalt abgezogen.
Sicher wäre es besser gewesen, wenn der AG dich darauf hingewiesen hätte, aber du musst ja auch selbst einen Überblick über deine Urlaubstage haben.
Es wäre erst einmal zu klären, inwiefern im letzten Jahr zu viel Urlaub gewährt/genommen wurde.
Immerhin bestand, bei Arbeitsbeginn im März, Anspruch auf den gesamten (jedenfalls gesetzlichen) Jahresurlaub für dieses Kalenderjahr.