Urlaub wegen Arzttermin?
Hallo, mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich Hausarzt und Zahnarzttermine außerhalb meiner Arbeitszeit wahrnehme. Meine Arbeitszeiten sind Werktags zwischen 8-18 Uhr. Zudem wohne ich auf dem Land, wo die Zahl der Ärzte nicht gerade hoch sind und es keine Ärzte im Umkreis von 50km gibt, die nach 18 Uhr Termine vergeben. Ich bin aktuell in Behandlung, da ich Zahnschmerzen durch schlechte Zahnpflege habe und die Zähne aufwendig aufgebaut werden müssen. Ich musste mir nun Überstunden dafür nehmen, um meinen nächsten Zahnarzttermin wahrzunehmen. Wie sieht da die Rechtslage aus?
5 Antworten
Ist das in Deutschland?
Was für ein herabgekommenes Land!
Bei uns in Österreich ist gesetzlich, bzw. durch Kollektivvertrag geregelt, daß man - sofern es außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist - selbstverständlich bezahlte Freizeit für Arztbesuche bekommt, einschließlich Hin- und Rückfahrt.
Gilt auch für Behördentermine usw....
Das war bei mir auch so, ich habe meinem Chef erklärt, dass ich abends keine Termin bekomme, ich habe den Arbeitsausfall entweder "vorgearbeitet" oder "nachgearbeitet" und habe mit Erlaubnis meines Chefs während der Arbeitszeit meine Arzttermine wahrgenommen und bin nach der Behandlung wieder in die Arbeit gegangen.
Ja, das ist rechtens, kein Arbeitgeber ist verpflichtet Dir während der Arbeitszeit freizugeben um einen Arzt zu aufzusuchen, oder Du benötigst für den Arztbesuch einen Krankenschein.
Arzttermine sind Privatsache, außer man wird während der Arbeit akut krank. Es gibt auch andere Ausnahmen.
Also kann Dein Arbeitgeber in den meisten Fällen erwarten, dass Du Überstunden oder Urlaubstage dafür nimmst.
Arztbesuch während der Arbeitszeit: Gesetze & Freistellung (igmetall.de)
Genau so ist die Rechtslage.
Ich kann mir meine Termine auf den Feierabend legen.
Oder ich nehme mir auf Kosten meines Arbeitszeitkontos frei