Urlaub nehmen, danach Kündigen!

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Wieso hast du nur zwei Wochen KÜndigungsfrist und wieviele Tage pro Woche arbeitest du in der Regel, dass der Jahresanspruch 23 Tage Urlaub beträgt? Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis?

Beim Urlaub muss der AG die Wünsche des AN berücksichtigen. Er kann dir die drei Wochen im Februar natürlich genehmigen. Urlaubsanspruch entsteht ja auch nicht monatsweise. Du hast im neuen Jahr erst einmal Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Wenn du in der ersten Jahreshälfte ausscheidest, hättest du nur Anspruch auf Teilurlaub nach § 5 BUrlG. Hat der Arbeitgeber dir vorher schon zuviel Urlaub gewährt, ist das sein eigenes Pech. Verrechnung mit dem Lohn oder Nacharbeiten oder andere Art der Rückforderung ist n. § 7 BUrlG verboten.


ralosaviv  30.12.2011, 18:00

Nachtrag: den Urlaub, den du beim alten AG zuviel erhalten hast, kannst du bei einem neuen AG nicht nochmal in Anspruch nehmen! Der alte AG hat dir den genommen Urlaub zu bescheinigen und den darf dir ein neuer AG abziehen!

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Hoffz 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 18:04

Also dein letzter Absatz hat mir schon einige Fragen beantwortet. Danke.

Kündigungsfrist = weil der Vertrag erst seit nem halben Jahr besteht (wurde nach der Ausbildung zwar übernommen, aber danach natürlich neuer Vertrag).

Ich arbeite 5 Tage die Woche, 37,5 Sunden.

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ralosaviv  30.12.2011, 18:07
@Hoffz

Die Kündigungsfrist von 2 Wochen hat aber längstens 6 Monate Gültigkeit. Wenn der Vertrag jetzt schon 6 Monate besteht, müsste im Februar eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten gelten. § 622 BGB

Bei einer 5-Tage-Woche bin ich mit dem Urlaubsanspruch einverstanden;-) 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub lt. BUrlG sind ja überschritten.

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Hoffz 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 18:12
@ralosaviv

Sorry, bin noch in der Probezeit, diese endet im Februar ( ich sagte ja ca. ein halbes Jahr dabei) aber das spielt ja auch keine Rolle. Das mit der Bescheinigung wird wahrscheinlich jeder AG fordern, oder ?

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ralosaviv  30.12.2011, 18:17
@Hoffz

Dann hast du Recht mit den zwei Wochen. Diese Kündigungfrist gilt bis zum letzten Tag der Probezeit, längstens jedoch für die Dauer von 6 Monaten.

Die meisten AG fordern eine Urlaubsbescheinigung.

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Hoffz 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 18:21
@ralosaviv

Ok danke für deine Beiträge, bin jetzt um einiges schlauer was das Thema angeht.

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Du solltest dir deinen Arbeitsvertrag noch einmal genauer ansehen,denn eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende gibt es nicht,es sei denn, du hast noch eine Probezeit.Aber auch die würde nur bis maximal zum Ablauf von sechs Monaten Einfluss auf die Kündigungszeit haben, wäre aber bei der Übernahme nach der Ausbildung ungewöhnlich.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde,und auch kein Bezug zu einem anwendbaren Tarifvertrag besteht,gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats lt. § 622 BGB .

Abgesehen davon musst du deinen Urlaub nicht komplett im Februar vergeuden,weil du die Arbeitsstelle wechseln willst.Der Arbeitgeber muss dir den genommenen Urlaub bescheinigen,und den Rest des Jahresurlaubs bekommst du vom neuen Arbeitgeber.


Hoffz 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 18:21

Danke.

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WENN dein Urlaub genehmigt wird und du ihn genommen hast, ist er eben verbraucht. Wenn du dann anschließend kündigst wird dir dieser bereits gewährte Urlaub bescheinigt. Du hast also in der neuen Firma weniger oder gar keinen Anspruch mehr im laufenden Jahr.

Falls der Arbeitgeber aber den Eindruck hast, dass du bereits in der "inneren Kündigung" bist, wird er den Urlaub so früh im Jahr einfach nicht gewähren.

Da du erst im ersten Halbjahr arbeitest, muss er dem Urlaubswunsch sowieso nicht entsprechen. Bei einer Kündigung bekommst du den Urlaubsanspruch dann ausgezahlt.

Du bekommst im Februar keine 3 Wochen Urlaub. Du "erarbeitest" pro Monat 2,5 Urlaubstage. Welcher Chef macht so was...?


Hoffz 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 17:51

Ja is schon klar, ABER ich könnte ja in Winterurlaub fahren z.B. Warum soll das nicht gehen ?

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zeitnah17  30.12.2011, 17:54
@Hoffz

Es geht schon, aber welcher Chef gibt schon fast den ganzen Jahresurlaub? Wenn Du dann kündigst, guckt der in die Röhre.

Wenn man in Winterurlaub fährt, dann verwahrt man den "alten" Urlaub, wenn der Chef das mitmacht.

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Hoffz 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 17:58
@zeitnah17

Meine Frage ist ja deshalb, ob mir dann etwas vom letzten Lohn abgezogen wird ? Da er mich quasi umsonst bezahlt hat.

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Maximilian112  30.12.2011, 18:00
@Hoffz

@ralosaviv hat das richtig beantwortet: Nein, kann er nicht machen.

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ralosaviv  30.12.2011, 18:01
@Hoffz

NEIN, darf er nicht. Bundesurlaubsgesetz § 7 lesen!!!

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zeitnah17  30.12.2011, 18:03
@Hoffz

Nein, er zieht Dir nichts vom Lohn ab. Aber beim nächsten Arbeitgeber bekommst Du nicht noch einmal den Urlaub

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ralosaviv  30.12.2011, 17:56

Vollkommen falsch. Der Urlaubsanspruch erhöht sich nicht Monatsweise. Am 01.01. hat man nach erfüllter Wartezeit generell Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Bundesurlaubsgesetz!

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zeitnah17  30.12.2011, 18:00
@ralosaviv

Ja, ja, aber die Chefs sind nicht dumm. Du siehst doch, was der User will. Ist doch schon Betrug von vorneherein gegen diesen Arbeitgeber.

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ralosaviv  30.12.2011, 18:02
@zeitnah17

Lies den Nachtrag unter meiner Antwort. Doppelansprüche sind ausgeschlossen.

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zeitnah17  30.12.2011, 18:05
@ralosaviv

Stmmt, daher schrieb ich "gegen diesen Arbeitgeber". Arbeitnehmer können sich auch nicht alles erlauben. Vielleicht ist es ein kleiner Handwerker, der auch zu kämpfen hat.

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ralosaviv  30.12.2011, 18:10
@zeitnah17

Nein, alles können sich auch AN nicht erlauben. Unsere Gesetze sind aber ausgesprochen Arbeitnehmerfreundlich....

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Bygggi  30.12.2011, 18:17
@ralosaviv

Da sind wir uns ja einig. Ich wünche Dir ein Gutes Neues Jahr 1012

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zeitnah17  30.12.2011, 18:19
@ralosaviv

Alles klar. Guten Rutsch!!

Das sollte unter Beitrag von ralosaviv.

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Du bist noch nicht reif für die Arbeitswelt. ich wünsche Dir dass Du einmal richtig 'auf die Nase ' fällst. Dein Chef wird Dir ein schönes Zeugnis schreiben, das in mancherlei Aussage verschlüsselt das Dir ein Urlaub wichtiger ist als irgendeine Leistung.


Hoffz 
Beitragsersteller
 01.01.2012, 14:44

Deine Aussage ist einfach ne Frechheit. Du kennst meine Firma doch überhaupt nicht und auch nicht wie diese mit Ihren Mitarbeitern umgeht. Die Arbeitsmoral in dem gesamten Betrieb ist beschissen und kein Arbeiter verliert ein gutes Wort über diese Firma. Aber gut was interessiert mich deine Meinung.

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Augenblickmal  02.01.2012, 23:00
@Hoffz

DerTenor auch anderer hilfreichen Kommentare hier ist, dass Du eine geradezu 'unmoralische' bzw. ungerechte Forderung hast und um Rat fragst. Du bekommst Antworten vom 'Volk' bei GF . Damit musst Du schon zufrieden sein und Deine Lehre draus ziehen. Wir wollen Dir ja nur Ärger ersparen. Meine Berufserfahrung ist 'etwas' grösser in Jahren und Level. Ich erlaube mir auch direkte Wahrheit und Klarheit auszusprechen, selten genug, aber in diesem Fall bleibe ich dabei. Sei die Weisheit mit Dir.

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