Urlaub in der Berufsschulzeit?
Hallo, fange jetzt eine Ausbildung an und habe glaube ich einmal die Woche einen Tag in der Berufsschule. Meine Familie fliegt in den Urlaub und davon ist eine Woche noch vor den Schulferien. Also hätte ich da einen Tag Berufsschule. Darf bzw kann ich da trotzdem Urlaub nehmen?
6 Antworten
Das geht leider nicht! Auch wenn du Urlaub hast seitens deines Ausbildungsbetriebs, bist dennoch verpflichtet zum Berufsschulunterricht zu erscheinen da du Berufsschulpflichtig bist und dieser Tag als ein Arbeitstag zählt. Der Unterricht in der Berufsschule ist Pflicht! Angenommen du hast dir die komplette Woche Urlaub genommen, wird dementsprechend der Tag an dem du Berufsschule hast nicht als Urlaubstag gewertet sondern als ein Arbeitstag! Zwar kann die Schule dich in absoluten Ausnahmefällen vom Unterricht freistellen, allerdings zählt ein schlecht durchdachter Urlaub oder eine anstehende Flugreise nicht dazu! Es wird dabei zwischen privaten und betrieblichen Gründen unterschieden! Zu den Ausnahmen zählen beispielsweise, eine Beerdigung oder Hochzeit wobei letzteres ein planbares Ereignis ist aber dennoch als ein legitimer Freistellungsgrund gewertet werden könnte! Zu den betrieblichen Gründen würde beispielsweise ein massiver Personalengpass zählen oder unerwartete Ausfälle im Kollegium. Allerdings ist der Ausbilder in der Pflicht so zu planen das du zum Unterricht in der Berufsschule erscheinen kannst! Du allerdings musst dein Urlaub möglichst in den Ferien planen, vorallem wenn eine Flugreise ins Ausland in dem Urlaub stattfindet.
Azubis sollten während der Berufsschultage keinen Urlaub nehmen, da man Schulstoff verpasst.
Aber, generell verboten ist es nicht (trotz anderer Aussagen hier!😏 So habe ich es jedenfalls gelernt).
Aus besonderen Gründen, in Absprache mit dem Betrieb und der Schule!, kannst du freigestellt werden.
Btw...da du anscheinend erst anfängst, wirst du ja dann noch in der Probezeit sein. Ob dein Betrieb es so gut findet, wenn du damit um die Ecke kommst oder wussten die es bereits? Und, bei den meisten Ausbildungen hat man 2 x Schule.
Also, nicht hier fragen. Kläre es mit deinem Betrieb und der Schule dann.
Azubis sollten während der Berufsschultage keinen Urlaub nehmen, da man Schulstoff verpasst.
Da wird nichts verpasst, weil die Berufsschule trotz des Urlaubs besucht werden muss.
Urlaub darf auch außerhalb der Berufsschulferien genommen werden ("soll" allerdings nicht), das entbindet aber nich von der Verpflichtung zu Schulbesuch (der Berufsschule AG ist das selbstverständlich kein Urlaubstag).
Der Auszubildende kann also nicht "in den Urlaub fliegen".
Der Berufsschulbesuch während des Urlaubs widerspricht nicht der Zweckbestimmung des Urlaubs.
Nein, du bist schulpflichtig und der Schultag ist überdies ein Arbeitstag. Schon der Ausbilder wird das nicht erlauben.
Nope. Dafür müsste dein Betrieb extra eine Freistellung beantragen - für einen ziemlich nichtigen Grund...
Dann würde die Frage aber in die Richtung gehen Freistellung aus familiären Gründen bzw. aufgrund eines Trauerfalls.
Hallo Nina,
du kannst selbstverständlich Urlaub im Betrieb nehmen, das nützt aber nichts.
Du musst trotzdem die Berufsschule besuchen. Für einen Urlaub darf dich die Schule nicht freistellen.
Besprich die Sache mit deinem Betrieb. Dann meldest du dich in der Schule krank und gehst in Urlaub.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Ach wie schön! Erstmal den kritischen Teil löschen. Schöne Rolle rückwärts, Glückwunsch.
Kalte Füße bekommen?
Den, den man mit einem Klick auf "Bearbeitet" hervorragend nachvollziehen kann 🤡
Dann meldest du dich in der Schule krank und gehst in Urlaub.
Schlechte Idee!
Guten Abend Gerd, so schnell sieht man sich wieder ;-)
Bist du wieder mal dabei die Welt vor Unwissenheit zu retten?
Ich fürchte an dieser Thematik bin ich näher dran als du. Und ich bin sogar mit eigenem Geld und persönlicher Verantwortung dran.
Es gibt ja auch andere, die alles wissen und können, aber nie zeigen, dass es wirklich so ist, zumindest nicht mit ihrem eigenem Geld und auf eigene Verantwortung ;-)
Hast du vielleicht einen besseren Vorschlag?
Mal abgesehen davon, dass Dein ursprünglicher sogenannter Rat "krank machen" (umgangssprachlich für "Krankheit vortäuschen", also betrügen) lautete: Deine Erwiderung ist einfach nur dämliches Geblubbere!
Aber es freut mich trotzdem, dass ich Dir in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte! 🤗😅
Nur mit dem Unterschied, dass du immer nur redest und genau weißt, wie man es machen muss, nur du hast es so noch nie gemacht und würdest es auch nicht auf eigene Verantwortung und Rechnung tun, das hatten wir ja schon mal ;-)
Aber du würdest mich enttäuschen, wenn du mir nicht so lange antworten würdest, bis du das letzte Wort hättest. Das scheint dir wichtig zu sein.
Aber ich bin Schwabe, ich bin großzügig, wenn es nichts kostet - also gern geschehen.
Freut mich trotzdem, dass ich Dir in einer arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte. 🤗😅😊
Das hast du mir heute schon einmal geschrieben. Ist das dein Standardsatz um das letzte Wort zu haben?
Übrigens musst du mir in Arbeitsrecht nichts beibringen. Ich werde da schon gut beraten. Und wenn da was schief geht, dann kann das richtig teuer werden.
Du weißt ja, mich kostet es richtiges Geld - mein eigenes - ich rede nicht nur drüber ;-)
um das letzte Wort zu haben?
Und wie sieht es damit bei Dir selbst aus?
Aber es freut mich trotzdem, dass ich Dir in einer arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte. 🤗😅😊
.....wie z.B. ein familiärer Trauerfall im Ausland.......der natürlich nachzuweisen wäre.