Urlaub für Zeitungs Austräger Ich verteile Zeitungen und gehe in Urlaub. Im Vertrag steht das ich Vertretung suchen muss aber meine Freunde machen das nicht?

3 Antworten

Wie lange trägst Du denn schon Zeitungen aus? Ist das einmal in der Woche? Wie lange machst Du Urlaub?

Dir steht nach dem Bundesurlaubsgesetz ein Mindesturlaub von vier Wochen/Jahr zu, tariflich oder einzelvertraglich kann der Urlaub auch höher sein. Wenn Du diesen Urlaub in Anspruch nimmst, musst Du auch keinen Ersatz "besorgen". Das ist nicht Dein Problem sondern das des AG, egal was im Vertrag steht.

Das ist Sittenwidrig. Du brauchst keine Vertretung zu finden.

Bist du auf 450€ Basis = Minijob eingestellt, so stehen dir auch mind. 24 Tage bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.

Frage doch unter deinen Austräger-Kollegen, am besten denen, die einen an deinen Bezirk angrenzenden beliefern, ob sie deinen Bereich in deinem Urlaub mit betreuen, eventuell biete an, das auch umgekehrt bei dann dessen Urlaub zu machen.