Unwissentlich Leasingfahrrad auf Ebay gekauft - wem gehört es nun?

4 Antworten

Du hast das Fahrrad gutgläubig erworben und bist Eigentümer.

Das Fahrrad ist immernoch Eigentum des Leasinguntermen, wahrscheinlich Jobrad. Du bist aktuell nur Besitzer und das auch nicht rechtmäßig. Leasingnehmer ist das Unternehmen, wo wahrscheinlich der Verkäufer arbeitet. Zudem ist es Vollkaskoversichert, doch nur auf den Arbeitgeber und den Mitarbeiter für den dieses Rad bestimmt ist. Derjenige, der dir das verkauft hat und du, habt euch mit der Transaktion der Hehlerei strafbar gemacht, auch wenn du davon nichts wusstest. Besser du machst die Aktion ganz schnell rückgängig, bevor es noch Folgen hat

Das fällt evtl. unter den § 932 BGB - gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.

Woran hast du bemerkt, dass es sich um ein Leasingrad (Jobrad?) handelt?

Theoretisch wärst du der Eigentümer, da gutgläubiger Käufer und es keine gestohlene Ware ist. Sofern du n Kaufvertrag und kein Leasingvertrag hast, so hast es ja geschildert.

Die Probleme die dann aufkommen hat dann dein Verkäufer. Er hat seinen Leasingvertrag gebrochen.

Praktisch hab ich grad kein Bock zu recherchieren. Aber gab ähnliche Fälle wo Leute das Eigentum anderer (Playstation, Pferd) verkauft haben, in dessen legalen Besitz sie nur vorübergehend waren und der gutgläubige Käufer konnte es behalten.