Unwissentlich Leasingfahrrad auf Ebay gekauft - wem gehört es nun?
Folgende Situation: Fahrrad auf Ebay Kleinanzeigen gekauft und bei Abholung bezahlt und den damaligen Auftrag vom Käufer als Kaufnachweis mitbekommen. Wenige Tage stellte sich heraus, dass das Fahrrad ein aktuelles Leasingfahrrad ist und der Verkäufer es somit nicht hätte verkaufen dürfen. Dass es ein Leasingfahrrad ist hat er vor dem Verkauf natürlich nicht gesagt und ich bin davon ausgegangen, dass es seins ist.
Vorab: Da ich keine Lust auf Probleme habe, haben wir uns für die Rückabwicklung des Verkaufs entschieden.
Frage: Was wären meine Folgen, wenn wir es nicht rückabwickeln würden? Bin ich Eigentümer oder weiterhin der Leasinggeber? Ich darf das Fahrrad jetzt nicht mehr weiterverkaufen, da ich nun weiss, dass ich kein Eigentum erworben habe, korrekt? Was wäre also passiert, wenn der Verkäufer der Rückabwicklung nicht zugestimmt hätte?
4 Antworten
Du hast das Fahrrad gutgläubig erworben und bist Eigentümer.
Das Fahrrad ist immernoch Eigentum des Leasinguntermen, wahrscheinlich Jobrad. Du bist aktuell nur Besitzer und das auch nicht rechtmäßig. Leasingnehmer ist das Unternehmen, wo wahrscheinlich der Verkäufer arbeitet. Zudem ist es Vollkaskoversichert, doch nur auf den Arbeitgeber und den Mitarbeiter für den dieses Rad bestimmt ist. Derjenige, der dir das verkauft hat und du, habt euch mit der Transaktion der Hehlerei strafbar gemacht, auch wenn du davon nichts wusstest. Besser du machst die Aktion ganz schnell rückgängig, bevor es noch Folgen hat
Das fällt evtl. unter den § 932 BGB - gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.
Woran hast du bemerkt, dass es sich um ein Leasingrad (Jobrad?) handelt?
Theoretisch wärst du der Eigentümer, da gutgläubiger Käufer und es keine gestohlene Ware ist. Sofern du n Kaufvertrag und kein Leasingvertrag hast, so hast es ja geschildert.
Die Probleme die dann aufkommen hat dann dein Verkäufer. Er hat seinen Leasingvertrag gebrochen.
Praktisch hab ich grad kein Bock zu recherchieren. Aber gab ähnliche Fälle wo Leute das Eigentum anderer (Playstation, Pferd) verkauft haben, in dessen legalen Besitz sie nur vorübergehend waren und der gutgläubige Käufer konnte es behalten.