Unwissend ein Generator gekauft der gestohlen ist?

hamberlona  23.05.2024, 23:32

Safina06 schrieb:

> ein Generator für seinen Strebergarten

Was ist ein Strebergarten?

Safina06 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 23:36

Ein Strebergarten ist ein gestellter Garten von der Stadt/andere Eigentümer, wo man Miete zahlt um sich darum zu kümmern und da zu entspannen

4 Antworten

Du meinst mit Sicherheit einen Schrebergarten :-D

Ich kenne die Vorgehensweise, denn vom Gründstück meines Vaters wurden auch Dinge gestohlen, die dann im Internet aufgetaucht sind.

Die Sachlage ist dann vermutlich die folgende:
Der Besitzer des Generators hat höchstwahrscheinlich den Diebstahl bemerkt und ihn bei der Polizei angezeigt. Diese hat dann vermutlich durch die Zeugenaussage des Besitzers, also dem Geschädigten, und dem Portal (falls das ein Internetkauf war) über dieses der Verkauf stattgefunden hat, herausgefunden daß es sich bei dem Generator deines Freundes vermutlich um das Diebesgut handelt, weil ihn der Geschädigte als sein Eigentum identifizieren konnte.

Dein Freund wird vermutlich nun zu einer Zeugenaussage geladen, wobei es darum geht zu klären wie dieser Verkauf zustande gekommen ist. Dabei wird er dann auch darüber aufgeklärt, daß er das Diebesgut wieder dem rechtmäßigen Besitzer auszuhändigen hat. In diesem Fall wird er ja auch zum Geschädigten und kann seinerseits ebenfalls eine Anzeige gegen den Dieb stellen, die dann ein Gericht klären muß.

Falls der ursprüngliche Besitzer des Diebesgutes seinen Generator selbst im Internet entdeckt hat, ist es natürich Aufgabe der Polizei die Identität des Diebes zu klären.

Es ist halt hier wichtig bei der Wahrheit zu bleiben und zur Aufklärung mit der entsprechenden Aussage beizutragen. Wenn die Identität des Diebes nicht bekannt ist, dann muß das eben so der Polizei mitgeteilt werden. Das ist ja meistens so, wenn man was online kauft.

Deshalb bieten viele Internetportale auch (einen meist Gebührenpflichtigen) Service an, den Geldtransfer über das Portal selbst zu leiten und dieses Geld einzubehalten, falls dieser Transfer der Verkauf von Diebesgut war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Selber schuld, wenn er weder Kaufvertrag, noch eine Betriebsanleitung für den Generator hat. Letzteres klauen Diebe nämlich nie, wenn sie erst danach suchen müssen. Daher beim Kauf immer auf die Anleitung bestehen.

Ohne Beweise gegen ihn ist der Freund auch erst einmal aus der Nummer raus, aber er muss das Diebesgut dem Bestohlenen zurück geben, womit er selber zum Betrugsopfer wird. Aber ein paar Hinweise zum Hehler wird er ja wohl liefern können, wenn er nicht selber zum Verdächtigen werden will.

Sowas ist mir auch passiert aber mit einem Fahrrad der Vorbesitzer hat mich dann damit fahren gesehen konsequenz war eine Anzeige wegen Hehlerei und jetzt seid 2 Jahren nichts mehr davon gehört Fahrrad weg und die 50 Euro wo ich bezahlt hab auch das ist Deutschland

Er weiss den Namen nicht des Verkäufers mehr

Das ist aber ein ungünstiger Zufall. Und lass mich raten, er hat auch sonst keinerlei Daten des Verkäufers mehr? Und kann sich auch nicht an Details erinnern, wie wo und wann der Verkauf stattgefunden hat? Und weiß auch nicht mehr, wie er ausgesehen hat, Mann oder Frau etc.?

Tja, da hilft wohl nur hoffen, dass die Polizei komplett doof ist. Anders kommt er aus der Nummer nicht raus.