Unversichertes Auto versichern?
Guten Morgen zusammen, ich habe einen Brief vom Bürgeramt bekommen und erfahren dass mein Auto seit dem 30.08 nicht mehr versichert ist. Dadurch dass Versicherungsnehmer ein Familienmitglied ist, und dass die Lebenssituation momentan etwas komplizierter ist habe ich nicht mitbekommen, dass ich schon vor Monaten den Beitrag zahlen musste (Kümmere mich relativ wenig um das Auto zurzeit bin eher mit Uni beschäftigt). Zum Glück nichts passiert und das Auto fass ich erstmal nicht mehr an. Die Frage ist, was kann ich jetzt tun? Das LABO braucht unverzüglich eine neue Versicherungsbestätigung. Kann ich jetzt einfach so online eine neue Versicherung abschließen? Was passiert denn mit der Versicherungslücke? Ich weiß nicht ob ich beim vorherigen Versicherer anrufen soll. Wenn man Online eine Versicherung abschließt gibt es in der Regel entweder Neuzulassung oder Versicherungswechsel. Keins von den beiden trifft zu denn das Auto ist "zugelassen" und unversichert? Ich bitte um Rat ich hab richtig schiss grade :/
(Versicherung hätte ich übrigens zum 01.07 zahlen müssen habe ich eben herausgefunden. Was ist mit dem Zeitraum zwischen 01.07 und den 30.08, wo ich nichts gezahlt hatte aber das Auto dennoch versichert war)
6 Antworten
Bei deiner Autoversicherung würde ich die Situation genau schildern und fragen, ob sie dir wieder Versicherngsschutz nach sofortiger Zahlung des Beitrages gewähren. In diesem Fall würde dir wahrscheinlich wieder Versicherungsschutz seit dem 30.08. gewährt werden. Ansonsten musst Du dir eine andere Versicherung suchen und dich in Zukunft um dein Fahrzeug "besser" kümmern. Eine neue Versicherung versichert dein Fahrzeug natürlich
Innerhalb der vom Landratsamt gesetzten Frist musst Du neuen Versicherungsschutz nachweisen oder das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen. Sollte der Vollzugsdienst tätig werden, würde es noch viel kostspieliger werden...
Ruf beim Landratsamt rechtzeitig an, ob neuer Versicherungsschutz von deiner alten oder neuen Versicherung - je nach Situation - übermittelt wurde.
Das scheint mir etwas unglaubwürdig! Wenn die Versicherung kündigt wegen nicht bezahlter Beiträge, geht eine Meldung an die Zulassungsstelle. Besteht kein Versicherungsschutz kommt die Rennleitung und entstempelt die Kennzeichen. Und dazu bekommt man vorher noch Gelegenheit, sich um eine neue Versicherung zu kümmern. Wenn die Prämie am 01.07. fällig war... und heute ist der 01.10.
So lange wartet die Versicherung nicht und das Landratsamt schon gar nicht! Immerhin ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz!
Wie dem auch sei... Kontaktiere die Gersicherung, ob sie nach Zahlung der fälligen Beiträge wieder eintritt oder besorge Dir eine EVB von einer anderen Versicherung, die zum Ende der Alten eintritt. Ggf auch Rückwirkend!
Die Zulassungsstelle wartet nicht einen ganzen Monat bis zum Nachweis einer neuen Versicherung! Eine nicht vorhandene oder nicht ausreichende Haftpflichtversicherung verstößt ganz klar gegen das Pftversicherungsgesetz. Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html § 6 und § 7!
Du hast meinen Kommentar nicht richtig gelesen oder nicht verstanden! Ich habe nicht geschrieben, dass die Kfz-Zulassungsstelle über einen Monat auf den Nachweis des neuen Versicherungsschutzes wartet. Selbstverständlich wird der Halter nach Eingang der Versicherungsanzeige sofort per Verfügung entsprechend aufgefordert. Beispiel: Die Versicherung übermittelt heute die Versicherungsanzeige und zieht den Versicherungsschutz mit Wirkung vom 30.08.2022 zurück. Die Versicherungen übermitteln teilweise die Versicherungsanzeige auch am gleichen Tag oder nach einer Woche oder sogar noch später.
Das Pflichtgesetz ist mir natürlich bekannt. Allerdings hast Du dir das Gesetz anscheinend nicht richtig durchgelesen oder verstanden. Die § § 6 und 7 des Pflichtversicherungsgesetzes sind nicht die Rechtsgrundlage für die Kfz-Zulassungsstelle für entsprechende Maßhnahmen. Nach § 7 Nr. 4 ist dafür eine Rechtsverordnung des Bundesministeriumgs für Verkehr... erforderlich.
Die Rechtsgrundlage ist § 25 Absatz 4 FZV: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__25.html
Nach § 117 Absatz 2 des Pflichtversicherungsvertragsgesetzes ist die Versicherung im Schadensfalle zur Schadensregulierung bis zu einem Monat nach Eingang der Versicherungsanzeige verpflichtet: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__117.html
Ruf die Versicherung an und sag, du hättest die fehlende Zahlung nicht mitbekommen und frag, ob sie den Vertrag wieder aufleben lassen. Wenn du nicht der Versicherungsnehmer bist, muss der das tun. Das kostet vielleicht etwas an Zusatzgebühren, aberwäre das einfachste. Ohne weiteres bekommst du keine neue Versicherung, wenn die alte wegen Zahlungsrückständen gekündigt wurde.
Der VErsicherungsnehmer hat einige Mashnungen und Hinweisschreiben bekommen, warum hat er dir nicht Bescheid gesagt?
Ein nicht versichertes Flugzeug ist übrigens auch nicht mehr zugelassen
Auf wessen Namen ist das Fahrzeug zugelassen, und auf wessen Namen war es bisher versichert?
Jeweils auf Deinen - oder auf den Namen eines Dritten?
Auto an mich zugelassen, Versichernungsnehmer Familienmitglied (war günstiger da ich Fahranfänger bin)
Dann wird wohl eher das Familienmitglied über dessen Namen das Fahrzeug versichert war, die versicherungsrechtlichen, strafrechtlichen / juristischen Konsequenzen zu spüren bekommen als Du, der Du die regelmäßigen Prämienzahlungen nicht wie vereinbart , fristgerecht geleistet hast..... und auch dem Anschein nach nicht auf Dir ?? ( auf Namen des Familienangehörigen ) zugegangene Mahnschreiben reagiert hast.
Ich würde erstmal die alte Versicherung anrufen und lieb fragen, ob sie den Vertrag weiterführen.
Ich vermute mal vorsichtig du wirst erstmal Schwierigkeiten haben, eine neue Versicherung abzuschließen. Die Versicherungen tauschen sich aus und da dein Vertrag ja scheinbar wegen Zahlungsrückständen gekündigt wurde, wird dich so schnell auch keine andere Versicherung haben wollen.
Die Fragestellung ist ein ganz normaler üblicher Vorgang bei der Kfz-Versicherung. Der Versicherungsnehmer bekommt zunächst noch eine Chance von seiner Versicherung....Das Landratsamt wird selbstverständlich unverzüglich nach Eingang der Versicherungsanzeige tätig!