Unterschied zwischen Staatsanwalt und Rechtsanwalt?

5 Antworten

Rechtsanwälte und Staatsanwälte sind, wie heir bereits gesagt wurde, beide Volljuristen.

Rechtsanwälte haben eine Zulassung als Rechtsanwalt und sind Organ der Rechtspflege. Die beraten ihre Mandanten parteiisch in einer Vielzahl von Rechtsgebieten (z.B. Mietrecht, Verkehrsrecht, Straßenrecht, Vergaberecht, Strafrecht (......)). Sie sind meistens selbstständige Freiberufler, in Kanzleien angestellt oder aber arbeiten in der Wirtschaft für Firmen, die eine eigene Rechtsabteilung haben.

Ein Staatsanwalt arbeitet bei der Staatsanwaltschaft. Sie ist die Ermittlungsbehörde des Staates und beschäftigt sich mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

Anders als das (auch hier) scheinbar viele Menschen denken, ist es nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft "den Leuten das Leben schwer zu machen" oder irgendwen einfach "zu verknacken". Die Staatsanwaltschaft ist eine neutrale Behörde. Sie ermittelt Beweise sowohl für als auch gegen die Beschuldigten (bis zum Zwischenverfahren) / Angeschuldigten (im Zwischenverfahren) / Angeklagten (ab dem Hauptverfahren).

Der Staatsanwalt ist verbeamtet (beim Staat eingestellt), sein Gehalt richtet sich nach der Besoldungsordnung. Er hat auch im Ermittlungsverfahren einige Kompetenzen.

Im Strafverfahren liegt das Anklagemonopol grds. beim Staat. Das heißt, dass vor dem Strafgericht in aller Regel der Staatsanwalt der Ankläger ist; ihm sitzen ggf. Nebenkläger zur Seite.

Haut dir also jemand auf die Mütze und die Staatsanwaltschaft bekommt das mit (z.B. durch Polizei), dann muss sie tätig werden. Wenn es zum Strafprozess kommt, ist der Staatsanwalt der Ankläger und du kannst dich als Nebenkläger dazugesellen.

Die Staatsanwaltschaft ist auch verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln.

Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist also grds. auf das Strafrecht beschränkt, Anwälte praktizieren in allen Rechtsgebieten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Statsanwalt ist meißtens (bei einer Straftat) der Kläger.

Der Rechtsanwalt ist der denjenige der dich vertritt

Beide haben Jura studiert. Beide sind Rechtsanwälte in dem Sinne.

Staatsanwalt:

Auf Seite des Staates, vertritt die Interessen des Staates

Rechtsanwalt:

Auf Seite des Bürgers, vertritt das Interesse des Mandanten

Es passiert dass Staatsanwalt gegen Rechtsnawalt vor Gericht auftreten. Das ist häufig in Strafsachen so. Beispiel: X schlägt Y, Y will keine Anzeige erstatten. Staatsanwalt erstattet trotzdem Anzeige da es grundlegend gegen das Gesetz ist.

Es kann auch Rechtsanwalt gegen Rechtsanwalt :X und Y wollen sich scheiden lassen und verhandeln über Geld. Da hat der Staatsanwalt per se nichts mit zutun.

Es kann auch Abwandlung Szenario 1 sein: Y will X zusätzlich anklagen; Dann Rechtsanwalt für X gegen Staatsanwalt und Rechtsanwalt für Y.

Der Rechtsanwalt ist also das " Gesicht " und der Vertreter von einer bestimmten Person ,/ Personengruppe.

Der Staatsanwalt ist das Gesicht des Staates.

Das is sehr einfach der Staatsanwalt versucht dich wenn du scheiße machst dran zukriegen auch , selbst wenn du es nicht warst will er dich dran kriegen weil er gefrustet ist.

Der Rechtsanwalt versucht dich rauszuholen auch wenn du was gemacht hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Staatsanwalt ist ein Rechtsanwalt, der die Interessen des Staates vertritt und wird auch von diesem festangestellt mit einem gehalt bezahlt

der Rechtsanwalt ist entweder in einer Kanzlei angestellt oder selbstständig und vertritt und berät bürger und unternehmen in Rechtsangelegenheiten


Thundercube49  28.12.2019, 15:04

Das is ja eine sehr sehr kluge Antwort, ich bin begeistert weiter so Vampire321

Hochachtend dein bester Freund

Kokai49

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