Unterschied Ständeparlament und Nationalversammlung?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne Angaben zum Zusammenhang ist eine genaue Beantwortung schwierig, weil bei Ständeversammlungen eine große Vielfalt von Arten denkbar ist.

Die Bezeichnung Stände (eine gesellschaftliche Untergliederung) stammt aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit. Stände waren Gruppen der Gesellschaft, in der die Zugehörigkeit weitgehend durch Herkunft festgelegt war und eine feste Ordnung den Platz und die Rechte bestimmte. Üblicherweise waren Klerus (Geistliche) und Adel in den Ständeversammlungen vertreten, der Rest der Bevölkerung nicht unbedingt, später auch Städte und in manchen Fällen Großbauern.

Stände konnten den Herrscher beraten und in einem mehr oder weniger großen Ausmaß mitbestimmen.

Eine Nationalversammlung ist Volksvertretung aus gewählten Abgeordneten, deren Aufgabe ist, nach Diskussion und Beratung wichtige Entscheidungen für eine Nation zu treffen. Dazu gehört typischerweise, einem Stat eine neue Verfassung zu geben.

Eine Nationalversammlung ist ein Parlament. Eine Ständeversammlung ist möglicherweise ein Parlament in einem weiten Sinn einer politschen Repräsentantenversammlung, in der geredet wird ('Aussprache' stattfindet) und Mitbestimmung geschieht.

Unterschiede

  • zugrundeliegender Gedanke der Legitimitation: Eine Ständeparlament ist nicht an den demokratischen Grundsatz einer Volkssouveränität gebunden. Eine Nationalversammlung beruht in in ihrer Legitimitation auf dem demokratischen Grundsatz einer Volkssouveränität.
  • Gruppe, die vertreten wird: Ein Ständeparlament ist eine Vertretung von Ständen. Geschichtlich erschienen Personen vielfach aus eigenem Recht (durch Geburt geerbte Stellung, Berufsstellung, Besitzstellung) in einer Ständeversammlung, waren als Inhaber einer eigenen (meistens lokalen) Rechts- und Machtstellung Mitträger der Herrschaft. Wenn es gewählte Vertreter (z. B. von Städten) gab, waren diese beim alten Typ der Ständeversammlungen an Aufträge/Instruktionen gebunden (imperatives Mandat im Gegensatz zum bei einer Nationalversammlung üblichen freien [ungebundenen] Mandat). Eine Ständeversammlung ist keine Volksvertretung, die das Volk in eine Territorum als Ganzes  vertritt. Eine Nationalversammlung ist eine Volksvertretung. Die ganze Nation soll vertreten werden.
  • Wahl: Wenn bei einer Ständerversammlung eine Wahl stattfindet, geschieht dies jeweils nur für einen bestimmten Stand, nicht durch eine einzige einheitliche Volkswahl. Zu einer Nationalversammlung gibt es eine einzige einheitliche Volkswahl. DasWahlrecht ist zumindest ziemlich demokratisch (geschichtlich hat es längere Zeit eine Beschränkung auf Männer und zum Teil auch welche mit enem Mindestbesitz gegeben).
  • Zusammensetzung: Ein Ständeparlament ist typischerweise aus mehreren Kammern (an der Gesetzgebung beteiligte Körperschaften) zusammengesetzt. Ständeversammlungen haben nach Kurien (Abteilungen) getrennt beraten und abgestimmt. Eine Nationalversammlung ist eine einzige politische Körperschaft.
  • Befugnisse:  Ein Ständeparlament hat eher nicht weitgehende Befugnisse. Zu seinen Rechten gehören Steuerbewilligung und Mitwirkung an der Gesetzgebung. Ständeversammlungen wurden außerdem von Herrschern einberufen, sie hatten kein Selbstversammlungsrecht. Eine Nationalversammlung hat weitgehende Befugnisse. Sie kann unter anderem Gesetze beschließen (legislative Gewalt) und einem Staat eine neue Verfassung geben.

userbg2020 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 18:04

Danke sehr!

1
userbg2020 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 13:19

meine Frage war über die Cortes während der Franco-Ära btw

0