Unterschied Reichsbürger / Staatsbürger?

3 Antworten

Reichsbürgers:• ist ein, mit vollen politischen Rechten ausgestatteter deutscher Staatsangehörigen (Staatsbürger) welcher in der NS-Zeit nach dem Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 als solcher anerkannt war.

Der Begriff „Reichsdeutsche” wurde von der deutschen Bevölkerung verwendet, die nach der Reichsgründung 1871 die Staaten außerhalb des Reiches bewohnten, z. B. Saargebiet, um so zwischen den Deutschen innerhalb und ausserhalb des Reiches zu unterscheiden.

Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (siehe RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung ein in

a)Reichsbürger

b) „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“

c) und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, Angehörige „rassefremden Volkstums“, andererseits.

Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen:

Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 erworben.

Hier: Gelber Schein (Staatsangehörigkeitsausweis + Abstammung) kann ergo niemals ein Reichsbürger sein!!!

Das Reichsbürgergesetz unterscheidet zwischen „Staatsangehörigem“ und „Reichsbürger“:

• Ein Staatsangehöriger gehört dem Schutzverband des Deutschen Reiches an und ist diesem „besonders verpflichtet“.

• Die vollen politischen Rechte hat allein der Reichsbürger. Dieser muss Staatsangehöriger „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein.

Das Reichsbürgergesetz trat am 30. September 1935 in Kraft.

http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0007_nue&object=translation&l=de

Es wurde zwischen Reichsdeutschen und Volksdeutschen unterschieden. Die ersten waren alle die im Reich lebten, die Volksdeutschen waren die Minderheiten die zumeist in Osteuropa lebte.