Unterschied Macht / Herrschaft?

9 Antworten

Macht ist immer die Durchsetzung des eigenen Willens gegen alle anderen "Esel". Das meint auch Max Weber.Herrschaft ist Machtinstitutionalisierung. Anders nicht. Merkste den Unterschied? Die Institutionalisierung der Macht hat dann bestimmte Formen, so die Armee, Polizei, Justiz. Das ist dann Druck in Masse und nicht durch einen! Das Patriarchat und auch der Faschismus hat das deutlich gemacht, charismatische Erscheinungen sind dort gewachsen, so der Führerkult und andere Mechanismen. Man darf auch das ganze Lehrsystem von Marx nicht vergessen, wo ne ganze Klasse als Herrschaftsform definiert wurde, die Proleten im Gegensatz zur Bourgeoisie! Lukas hat sich auch mit diesen Phänomenen beschäftigt. So könnte aufgrund von ideologischen Neuorientierungen zum Herrschaftswechsel kommen. Das ist es!

Für die begriffliche Unterscheidung von Macht und Herrschaft in der Soziologie sind die theoretischen Arbeiten von Max Weber (1864-1920) grundlegend. Auf seine Definitionen von Macht und Herrschaft nimmt praktisch die gesamte spätere soziologische Literatur Bezug. Sie lauten:

--"Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht." (Max Weber: Soziologische Grundbegriffe: § 16. Macht, Herrschaft, in: Ders.: Wirtschaft und Gesellschaft (1921/22), 5. Aufl. Tübingen 1972, S. 28 f.)

--"Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden." (Ebd.)

Und weiter: "Herrschaft ("Autorität") in diesem Sinn kann im Einzelfall auf den verscheidensten Motiven der Fügsamkeit: von dumpfer Gewöhnung angefangen bis zu rein zweckrationalen Erwägungen, beruhen. Ein bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen, also Interesse (äußerem oder innerem) am Gehorchen, gehört zu jedem echten Herrschaftsverhältnis." (Ebd. S. 122)

Anders gesagt: "Herrschaft, d. h. die Chance, Gehorsam für einen bestimmten Befehl zu finden, kann auf verschiedenen Motiven der Fügsamkeit beruhen: Sie kann rein durch Interessenlage, also durch zweckrationale Erwägungen von Vorteilen und Nachteilen seitens des Gehorchenden bedingt sein. Oder andererseits durch bloße ‚Sitte‘, die dumpfe Gewöhnung an das eingelebte Handeln; oder sie kann rein affektuell, durch bloße persönliche Neigung des Beherrschten, begründet sein. Eine Herrschaft, welche nur auf solchen Grundlagen ruhte, wäre aber relativ labil. Bei Herrschenden und Beherrschten pflegt vielmehr die Herrschaft durch Rechtsgründe, Gründe ihrer ‚Legitimität‘, innerlich gestützt zu werden, und die Erschütterung dieses Legitimitätsglaubens pflegt weitgehende Folgen zu haben." (Max Weber: Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft, in: Ders.: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen 1922, S. 475-488, hier S. 475) Beide Definitionen (Macht und Herrschaft) stammen aus dem als Lektüregrundlage genannten Kapitel "§. 16. Macht, Herrschaft" aus Webers "Soziologischen Grundbegriffen". Weber selbst hält den Begriff der Macht für "soziologisch amorph" und widmet ihm mit dieser Begründung keine weiteren Studien. Ausführlich greift er in seinen Arbeiten hingegen den Begriff der Herrschaft auf (siehe Sitzung 3).

Macht und Herrschaft unterscheiden sich nach dieser Definition in vielerlei Hinsicht:

--Während Macht als übergreifender Begriff ein breites Spektrum der situationsabhängigen Durchsetzung des eigenen Willens gegenüber Anderen meinst, setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus. --Herrschaft meint eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung und stützt sich häufig auf einen Verwaltungsstab, Beamte, Beauftragte usw. Besonders deutlich wird dies am Typus der "legalen" Herrschaft, bei der nicht einer Person, sondern einem abstrakten Prinzip (dem Recht) gehorcht wird und diejenigen, die arbeitsteilig Herrschaft ausüben, bloße Amtsträger sind. --Herrschaft als Chance für "einen bestimmten Befehl" Gehorsam zu finden, ist auf einen bestimmten Bereich beschränkt, in dem die Herrschaft zuständig, (rechtlich) gültig bzw. anerkannt ist.

Quelle: http://www.uni-kassel.de/~schwietr/herrschaft.htm

Es wäre schön, wenn du über deine Hausaufgaben selber nachdenken würdest. Aber okay: Herrschaft bedeutet, dass andere Menschen dir unterstellt sind, du beherrschst etwas. An Herrschaft ist normalerweise auch Macht gebunden. Zum Beispiel ein Kaiser, er herrscht und hat Macht. Andere Menschen sind von ihm abhängig. Eine Herrschaft baut sich auf Macht auf. Macht ist die Möglichkeit, Dinge zu beeinflussen. Dazu musst du nicht zwangsläufig über etwas herrschen. Der Kaiser zum Beispiel hat die Macht, einen Menschen zu töten. Wenn er aber einen Dieb zum Beispiel vor sich hat, der den Tod verdient hat, kann er ihn auch leben lassen. Das ist auch eine Form von Macht, sich Vorschriften widersetzen zu können.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Macht ist die Gelegenheit, die eigene Weltsicht gegen Widerstände anderer durchzusetzen.Herrschaft ist die Chance, Gehorsam für eine Anweisung zu erlangen. Diese Zustimmung resultiert aus Vertrauen in die Rechtmäßigkeit. Hierbei egal ob Überlieferung oder gesetzte Ordnung.

Herrschaft ist nur das, was auf dem Papier ist, die Macht ist das Tatsächliche. Manchmal ist beides bei der selben Person/Gruppe, manchmal aber nicht.

In einer Demokratie hat das Volk die Herrschaft, aber keine Macht - das haben die Kapitalisten!


Praline  19.01.2011, 14:03

Sehr einfach!

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