Unternehmerpfandrecht nicht gültig?

1 Antwort

Ein Halterwechsel während der Zeit, in der sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet, ändert nichts am bestehenden Pfandrecht. Ein neuer Halter würde in diesem Fall das Fahrzeug mit der bestehenden Pfandrechtbelastung übernehmen. Zusätzlich wäre das eigenmächtige Entfernen des Fahrzeugs vom Gelände des Unternehmers rechtswidrig. Es könnte als Diebstahl oder Unterschlagung gewertet werden, was strafrechtliche Folgen haben würde.

Der Trick funktioniert nicht.