Unternehmensformen der Anbieter auf Weihnachtsmärkten?

3 Antworten

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Hallo Andreas,

hat dein Berufsschullehrer auf dem Weihnachtsmarkt zu viel Glühwein getrunken?

Du schreibst:

"Welche Unternehmensformen haben die Anbieter auf den Weihnachtsmärkten?"

Gut zu wissen:

Die Rede sollte immer von Rechtsformen sein.

Im Grunde genommen wäre fast jede Rechtsform denkbar.

Warum das so ist, beschreibe ich dir mal.

Das Einzelunternehmen:

Besondere Vorteile der Rechtsform Einzelunternehmen bestehen darin, dass kein Mindestkapital erforderlich ist und die Gründung ohne Formalitäten, relativ kostengünstig und einfach möglich ist.

Optimal für Existenzgründer und Nicht-Kaufleute und Kleinunternehmer, das keine Pflicht zur Doppelten Buchführung besteht.

Die wahrscheinlich häufigste Rechtsform auf Weihnachtsmärkten.

Der Nachteil: Einzelunternehmer haften mit Ihrem Privatvermögen.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in Deutschland. Bei dieser Kapitalgesellschaft haftet die Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt bleibt.

Der Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet sein und von allen Gesellschaftern in Anwesenheit des Notars unterzeichnet werden. Aktiv wird die GmbH erst, wenn der Gesellschaftervertrag geschlossen, die Eintragung in das Handelsregister erfolgt, ein Geschäftsführer ernannt und mindestens ein Teil der Stammeinlagen erbracht worden ist. Die GmbH unterliegt der Buchhaltungs- und Gewerbesteuerpflicht. Als Kapitalgesellschaft unterliegt sie zudem der Körperschaftssteuer (25%) sowie der Umsatz-, Gewerbe-, Lohn- und der Kapitalertragssteuer.

Auf deine Weihnachtsmärkte bezogen, würdest du hier einen Unternehmer treffen, der mehrere Stände auf verschiedenen Märkten mit Personal besetzt.

Die OHG

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaftsform, die ausschließlich für Kaufleute möglich ist. Es gibt bei der Gründung kein Mindestkapital, es ist kein Notar erforderlich und es reicht ein formfreier Gesellschaftsvertrag.

Eine interessante Gesellschaftsform für Existenzgründer mit einem Handelsunternehmen ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Hierbei ist ein großer Vorteil, dass nur wenig Startkapital benötigt wird. Die OHG besteht aus mehreren Gesellschaftern – also Personen, die zusammen ein kaufmännisches Gewerbe betreiben möchten. Dabei muss die OHG von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden.

Die Unternehmergesellschaft UG

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wird umgangssprachlich auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Variante der GmbH, für die jedoch ein deutlich geringeres Stammkapital von nur 1 Euro nötig ist.

Die UG ist keine eigenständige Rechtform, sondern eine GmbH mit besonderem Rechtsformzusatz. Die UG eignet sich damit besonders für Existenzgründer kleinerer Unternehmen, die mit einem geringeren Kapital auskommen und ihre Haftung beschränken wollen. Sie stellt auch eine Alternative zur britischen Limited dar, deren Gründungen seit Einführung der UG deutlich zurückgegangen sind.

Der große Nachteil: Du musst ständig und vollständig auf diesen Status hinweisen.

Jeder Vertragspartner sieht sofort, dass du nichts in der Kasse hast. Keine gut Position um Konditionen auszuhandeln.

Zusammengefasst kann man sagen:

Die Auswahl der möglichen Rechtsformen für ein Unternehmen unterscheidet sich nach Ein-Personen-Gründungen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Ein-Personen-Gründungen werden in der Regel als Einzelunternehmen umgesetzt. Personengesellschaften umfassen dagegen meist die Formen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handels- (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG).

Man kann auf Weihnachtsmärkten aber auch ganz ohne Gewerbe etwas verkaufen.

Zum Beispiel Künstler, die ihre Waren vor Ort selbst herstellen

So ich hoffe das reicht für deinen Lehrer!


Andreas10585 
Beitragsersteller
 19.12.2018, 19:46

Ich danke dir vielmals!

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Das musst du die Leute auf dem Weihnachtsmarkt fragen. Da gibt es sicher viele Möglichkeiten: manche sind wahrscheinlich Einzelunternehmer, andere haben vielleicht eine GmbH, einzelne vielleicht sogar eine OHG, der Stand eines Weihngutes könnte zu einer Genossenschaft gehören, hinter einem Backwahrenstand könnte sogar eine größere AG stehen und Leute die versuchen Geld für wohltätige Zwecke zu sammeln gehören meist zu einem e.V....

Könnte mir vorstellen, dass die meisten eine GbR haben.