Unterlassungsklage möglich?
Hi erstmal, vor kurzem scheint es so das meine Ex Partnerin jeden Tag in der Straße in der ich wohne auftaucht (sie wahr vorher nie dort unterwegs geschweige denn sich geweigert überhaupt in der Nähe zu sein aufgrund von Streitereien mit meinen Eltern) und scheint wohl auch einen neuen zu haben der aber komischer weise vorher nie hier gewohnt hat. Sie fuhr fast jeden Tag nach unserer Trennung nach Schenkenberg ( hab sie ja gesehen auf dem weg zur Arbeit) und seit einer Weile war dies nicht mehr der Fall plötzlich tauchte sie in genau meiner Straße auf und es scheint vor kurzem auch erst wer neues im Block nebenan eingezogen zu sein. Meine Familie äußerte den Verdacht das ihr neuer aus Schenkenberg kommt und sie ihn überredet hat umzuziehen unzwar genau dorthin. Wir wollten auch mit dem Vermieter reden und mal nachfragen. Ich leide dadurch auch momentan an psychischen Probleme da ich mich in meiner eigenen Wohnung kaum wohl fühle und die Wohnung verlasse ich selten. Die Frage ist jetzt wenn sich dies alles bewahrheitet was als Verdacht aufkam kann ich eine unterlassungsklage stellen aufgrund von psychischem Terror?
3 Antworten
Was macht deine Ex Partnerin denn so schlimmes ?
Sie terrorisiert dich nicht mit Anrufen, sie sitzt nicht mit einem Zelt vor deinem Haus, sie sitzt nicht 24/7 im Auto vor deinem Haus, sie sitzt nicht bei dir auf der Arbeit .... sie macht gar nichts, außer, dass du sie öfters siehst.
Ich denke, du kochst das ganze viel zu hoch. Du wohnst anscheinend nicht in einer Millionenstadt. In einer Kleinstadt kann man sich schon mal über die Füße laufen.
Komm mal wieder runter...eine Unterlassungsklage hat Null Aussichten auf Erfolg
Jeder Mensch hat das Recht, in jeder öffentlich zugänglichen Straße so oft aufzutauchen, wie er oder sie möchte.
So lange kein Fall von Stalking, also hartnäckige Nachstellung eines Ex-Partners, vorliegt, lässt sich rechtlich nichts machen. Stalking wäre gegeben, wenn dauernde unerwünschte Kontaktversuche gemacht würden, oder etwa der Ex-Partner stundenlang vor der Wohnung herumstehen oder gar ständig durchs Fenster hineinschauen würde.
Der EX hat auch Rechte, die besagen, dass er wohnen darf, wo er will. Du mußt mit seiner Anwesenheit dort klar kommen. Kein Gericht kann ihm dieses normale Gebaren verbieten.