Was steht einem Ladendetektiv zu?
Ich bin mal von zwei etwas stämmigeren Ladendetektiven auf der Strasse angehalten worden (sind mit dem Auto hinterhergefahren), ich hätte etwas in dem betreffenden Laden geklaut und unter der Jacke versteckt. Ich habe dann meine Jacke geöffnet, und erklärt, ich hätte nichts geklaut. Daraufhin konnte ich weitergehen.
Aber was wäre gewesen, wenn man sich geweigert hätte und weitergegangen wäre ? Dürfen die einen mit körperlicher Gewalt aufhalten ? Und was wäre, wenn sich nachher herausstellen würde, dass das ein unbegründeter Verdacht wäre ?
3 Antworten
Welche Rechte hat ein Ladendetektiv, auch eine ständige Frage hier im Forum.
Ich denke man kann es neben dem Hausrecht, das per Vertrag mit dem Detektivbüro auf die Mitarbeiter übertragen worden sein müsste, auf das "Recht von Jedermann" zur Festnahme gem. § 127 (1) StPO begrenzen. (auf die rein zivilrechtlichen Forderungen hinsichtlich einer "Fangprämie" wird mit dieser Antwort nicht eingegangen)
Ich verweise auf zwei Links zu Kanzleien, die einen Aufsatz darüber veröffentlicht haben. Besonderer Augenmerk liegt aufgrund der Frage auf dem Irrtumsprinzip und der Kontrolle außerhalb der Örtlichkeit des Ladens.
https://www.wbs-law.de/allgemein/taschenkontrolle-durch-ladendetektiv-13167/
https://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag4.html
Kurz: Die Nachfolge auf frischer Tat und das Festhalten ist auch außerhalb des Ladens möglich. ABER, ein Detektiv darf sich nicht irren. Hält er jemand fest, macht er sich selbst ggfls. strafbar und die Gegenmaßnahmen des "Opfers" wären rechtens.
(Das mit dem nachfahren (Auto) ist m.E. allein schon fraglich. Das ist kaum noch mit Nacheile vereinbar, aber auch das ist ein anderes Thema)
Dann wird die Polizei gerufen. Und wenn der Verdacht unbegründet ist, dann geht man einfach wieder. Gerade wenn man nichts geklaut hat, ist es stressfreier einfach seine Tasche/Jacke zu zeigen.
" auf der Strasse angehalten worden"
Deine Beschreibung beinhaltet null Freiheitsberaubung, komm wieder runter.
Ja, sie dürfen bei Verdacht dich aufhalten. Das ist ihr Job. "Freiheitsberaubung" hat damit rein gar nichts (!) zu tun.
Fahrkartenkontrolleute dürfen auch deinen Fahrausweis verlangen und wenn du ihn nicht hast, aufhalten und deine Personalien aufnehmen.
es ist keine freiheitsberaubung direkt beschrieben. aber durch die aussage "dann wird die polizei gerufen" ist eine daraus folgende freiheitsberaubung impliziert. schließlich macht ein rufen der polizei nur sinn, wenn man den angeblichen dieb daran hindert wegzugehen.
Natürlich dürfen die keine Gewalt anwenden, außer Du meinst, zuerst damit anfangen zu müssen.
Ggf kommt die Polizei und führt die Kontrolle durch.
Falls nix zu finden ist, gibt seine Entschuldigung.
(falls Du meinst, fette Entschädigung wie in USA weil traumatisiertbuha &trallala.. nein)
du hast die frage (glaube ich) nicht verstanden.
dürfen ladendetektive einfach aufgrund eines verdachts freiheitsberaubung begehen (und wie kann man sie in regress nehmen, wenn sie sich geirrt haben)...
ladendetektive sind schließlich privatpersonen und keine vertreter des staates wie polizisten.