Unterhaltsvorschuss bei Todesfall?

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Es wurde also bereits vor Tod des Kindesvaters Unterhaltsvorschuss beantragt und bewilligt und der Kindesvater hat zu Lebzeiten noch einen gewissen Betrag an Unterhalt, der aber unter dem Unterhaltsvorschussbetrag lag, gezahlt. Dieser Betrag wird ab Dezember nicht mehr vom Kindesvater gezahlt.

Sodann würde weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen in maximaler Höhe nach Paragraph 2 UVG.

Die Behörde kann sich den zu viel gezahlten Unterhaltsvorschuss als sogenannten Erstattungsanspruch von der Rentenkasse holen, die die Halbwaisenrenten dann als Nachzahlung getätigt hätte (jeweils natürlich nur in Höhe der eigentlich laufenden Leistung abgerundet auf volle Euro durchbdie Rundungsregel nach Paragraph 9 UVG). Soweit die laufende Halbwaisenrente geringer als der maximale Unterhaltvorschusssatz ist, würde ich dann zwischen der Differenz Anspruch bestehen.

Eventuell gibt es Geld als Erbe

Versuch nochmal am 27. anzurufen.

Ich kann mir gut vorstellen, das der Unterhaltsvorschuss bis zu 3 Monaten gezahlt wird, wissen tu ich es nicht.

Ansonsten bleibt die nichts anderes über als notfalls andere Quellen auszuschöpfen. Z.b. auch das Erbe deines Sohnes oder deinen Dispo.

Für genau solche Fälle soll man sich ein Puffer von 3 Monatseinkommen ansparen, das als Notfallgeld jederzeit da ist. Sorry auch wenn man am Existensminimum lebt, wird es wohl möglichkeit 20-50€ im Monat beiseite zu legen für Notfallgelder.

Gibt es in Deutschland keine Witwen- und Kinderrente aus der Altervorsorge?


berlina76  25.12.2024, 08:16

Unterhaltsvorschuss, d.h. getrennt lebend. Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht oder nicht mehr verheirattet.

Ergo nur Halbweisenrente fürs Kind.

Allerdings mahlen die Mühlen der Bürokratie langsam und bis so ein Antrag bewilligt wird, können auch mal 3 Monate ins Land ziehen.

weisserMann04  25.12.2024, 08:13

Die Halbwaisenrente wird ab Antragstellung bezahlt. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommt das Kind nicht mehr, aber wenn es Vermögen gibt erbt es mit.