Auto Leasingvertrag bei Todesfall?
Hallo in die Runde, vor einiger Zeit ist mein Vater verstorben. Vor gut 3,5 Jahren hatte er bei VW ein Leasinggeschäft abgeschlossen. In den AGB steht lediglich, dass im Todesfall des Auftragnehmers die Erben das vertragsverhältnis zum Ende eines (jeweiligen?) Vertragsmonats kündigen kann. Müssten die Erben auch für mögliche Schäden haften bzw. Zahlen?
3 Antworten
Was passiert mit Leasing bei Todesfall?
Tod des Leasingnehmers: Verstirbt der Leasingnehmer, greift § 580 BGB ein. Sowohl der Erbe als auch der Leasinggeber haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann binnen eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden.
Welche Leasingvariante hatte denn dein Vater abeschlossen? Kilometer-Leasing oder Restwert-Leasing und welche Laufzeit (Vertragsdauer) wurde gewählt...
Kilometer-LeasingDer ADAC differenziert zwischen zwei unterschiedlichen Leasing-Arten: Dem Kilometer-Leasing und dem Restwert-Leasing. Beim Kilometer-Leasing vereinbaren Sie mit dem Vertragspartner, wie viele Kilometer Sie als Leasing-Nehmer mit dem Fahrzeug zurücklegen
wollen. Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren werden laut ADAC zumeist 30.000 Kilometer veranschlagt. Weicht der Tacho am Ende der Leasing-Dauer von der vereinbarten Höhe ab, müssen Sie – abhängig von der Kulanz des Vertragspartners – jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer bezahlen. Bei Mittelklassewagen sind dies etwa 10 bis 15 Cent pro Kilometer, so der Automobilclub weiter.
Im Gegenzug erhalten Sie weniger gefahrene Kilometer bis zu einer gewissen Höchstgrenze ausbezahlt – die genauen Modalitäten werden im Vertrag geregelt. Im Vergleich zu anderen Leasing-Arten müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob das Fahrzeug mit der Zeit an Wert verliert – für anfallende Schäden müssen Sie jedoch aufkommen. ( Leasing für Privatpersonen - Was sind die Besonderheiten?)Restwert-Leasing: Große Unterschiede zum Kilometer-Leasing
Anders sieht es beim Restwert-Leasing aus: Bei dieser Variante wird bereits im Vertrag der Restwert des Leasing-Fahrzeugs kalkuliert, den es am Ende der Vertragslaufzeit haben wird. In diese Kalkulation fließt besonders die Zahl der gefahrenen Kilometer ein, doch auch andere Faktoren werden einbezogen – beispielsweise der technische zu erwartende Zustand und die prognostizierte Situation am Gebrauchtmarkt. Mithilfe dieser Berechnung wird die Höhe der Anzahlung und der monatlichen Leasing-Rate festgelegt.
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Gruß siola55
Habt ihr eine GAP Versicherung oder sonstige Zusatzversicherungen abgeschlossen? Das sind Zusatzversicherungen zum Leasing da ja immer viel passieren kann. Bei der FCA Bank hast du zum Beispiel den Fall abgedeckt wenn der Leasingnehmer stirbt das Auto damit abgezahlt ist. Den Fall gab es in meiner Familie schon und der rest wurde dann von der Versicherung übernommen.
Solche Versicherungen macht man auch oft da bei einem Unfall nur der Gegenwert gezahlt wird, nicht der offene Restbetrag. Meist sind noch ander Fälle damit abgedeckt.
So das Erbe angetreten wird, ja. Du bist faktisch für alle Verbindlichkeiten dann haftbar.
Also um das aufzuklären: der Vertrag kann mit dem Monat gekündigt werden, das ist richtig. Das Fahrzeug wird bewertet und dementsprechend der Vertrag gegengerechnet. Wenn jetzt Schäden bestehen, die den Wert so weit mindern, dass ein Saldo entsteht, müssen die Erben, falls das Erbe angetreten wird, natürlich diesen ausgleichen.
Ah ok, danke. Mit gegengerechnet meinst du die vertragliche Restlaufzeit ?
Nein. Der Vertrag endet im Monat des Todes. Dazu noch mal mein aufrichtiges Beileid! Auf- bzw. gegengerechnet wird der Wert des Autos zu dem, im Vertrag festgehaltenen Wert, den das Fahrzeug jetzt ungefähr haben müsste. Dafür haben die genaue Tabellen und du bekommst eine genaue Aufstellung.
Danke dir.Sowohl für die guten Infos als auch deine Anteilnahme.
Kommt auch auf die Leasingvariante an... Kilometer- oder Restwertleasing?
Der Vertrag endet im Monat des Todes...
Irrtum: automatisch geht da gar nichts - der Vertrag muß da schon gekündigt werden zum Ende des Monats :-((
Ja aber wenn man kein Interesse an der Fortführung des Vertrags hat und kündigt?