Was tun wenn keine Antwort auf Bafög-Widerspruch?
Gegen Ende August hatte ich einen schriftlichen (wie im Bescheid verlangt) Widerspruch gegen den Bescheid, der meinen Bafög-Anspruch wegen angeblich mangelnder Leistungspunkte in den ersten 4 Semestern ablehnt, bei meinem Studentenwerk eingereicht. Selbstverständlich mit Absender und Fördernummer auf dem Umschlag. Das war auch 100% fristgerecht.
Nun ist aber auch schon einige Zeit vergangen und ich habe bisher keine einzige Rückmeldung erhalten. Auf der Bafög-Platform hat sich der Status "Bescheid erteilt" auch nicht geändert. Auf meine Anfrage an die Sachbearbeiterin per E-Mail vor 1 Monat, ob sie mir den Erhalt des Widerspruchs nur kurz bestätigen könnte, bekam ich auch keine Antwort (komischerweise auch keine automatische "wir haben Ihre Nachricht erhalten"- Antwort)
Nun frage ich mich, ob meine Sachbearbeiterin überhaupt den Widerspruch auf dem Tisch hat. Das ist natürlich schwer einzuschätzen, da das Bafög-Amt ja generell ziemlich lange braucht und ich will sie natürlich auch nicht nerven. So viel ich weiß, sollen Sachbearbeiter sowieso Anfragen auf Antragsstatus ignorieren.
Ich bin aber finanziell echt in der Scheiße. Mein Nebenjob wurde neulich gekündigt und ich konnte mich seit ca. 5-6 Monaten nur damit ganz knapp über Wasser halten. Ich habe ihr auch die Kündigungsbescheinigung geschickt, z.T. weil man das (so nehme ich an) machen soll und zum Anderen um irgendwie auch ein wenig Druck aufzubauen und zu vermitteln, dass meine Geduld und mein Geld echt am Ende sind.
Also was zur Hölle kann ich jetzt eigentlich tun? Soll ich vor Ort mal die Sache ansprechen? Keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist, ich hab bisher alles über Website, E-Mail oder Postfach geregelt. Vorschuss bekomm ich wohl auch nicht weil das ein Folgeantrag ist. Bin dankbar für jeglichen Ratschlag.
1 Antwort
Ohne Garantie: Du hast ein Recht darauf, dass Ämter innerhalb von 6 Monaten reagieren. Bis dahin ist es noch lange hin.
Mach einen Termin dort aus - zeitnah - gehe persönlich hin und kläre das.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du kaum noch was hast, alle Nachweise mitnehmen.
Wenn das zu lange dauert, wirst Du Eltern, Familie, Freunde, Bekannte, ... anpumpen müssen. Da am besten Verträge machen, wann wie viel zurück zu zahlen ist - sonst sieht das Amt diese Gelder als Geschenke an und freut sich ... ach ja: Abwickeln über Konten, nur dann ist alles nachvollziehbar.
Im schlimmsten Falle, wirst Du dich exmatrikulieren müssen, denn Bürgergeld bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Keine tolle Antwort - sorry dafür!
Wir von Wispru.de bauen aktuell,genau für solche und ähnliche Fälle,ein Netzwerk auf. Wir schreiben personalisierte Widersprüche,sorgen dafür,dass diese auch nachweisbar bei den zuständigen Behörden eingehen und falls nötig, starten wir auch bei fehlender Rückantwort einen zweiten Versuch. Wenn wir bemerken,dass das engagieren eines Anwalts sinnvoll ist, helfen wir ebenfalls bei der Vermittlung zu einem passenden Fachanwalt vor Ort.
Zu deinem Anliegen.
Es gibt auch für Sachbearbeiter Bearbeitungsfristen, an die Sie sich zu halten haben.Diese beträgt max. 6 Monate.Es erscheint in Ihrem Fall jedoch so,als ob die zuständigen Mitarbeiter Sie willkürlich ignorieren.Dies passiert aufgrund Personalmangels und fehlender Motivation seitens der Mitarbeiter, nicht selten. Ein Widerspruch ist immer richtig,genauso, wie die Übersendung zu dokumentieren. Sei es per Einschreiben,persönlicher Abgabe mit entgegenzeichnung, per Fax mit Nachweis etc. Dass noch einmal nachgefragt wird/werden muss,wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist, ist ebenfalls unausweichlich.
Bei fehlender Rückantwort gibt es zweierlei Möglichkeiten.
Sie versuchen es mit einem sehr harschem Schreiben, indem Sie rechtliche Schritte androhen. Dies funktioniert in mehr als 50% der Fälle, die wir bis jetzt bearbeitet haben. Wir zum Beispiel nennen die passenden Paragraphen und wählen weise Sätze,um die Behörden unter Druck zu setzen, die Gesetze und Richtlinien unseres Landes zu achten und zu befolgen.
In Ihrem Fall können Sie damit drohen,dass Sie eine einstweilige Verfügung erwirken, oder aber sich bei der Teamleitung beschweren werden. Auch können sie an ihren Widerspruch erinnern und mitteilen, dass sie mittellos sind und bei ausbleibender Auskunft über den Bearbeitunsstand,einen Anwalt mit dem Fall beauftragen müssen.
Viele Mitarbeiter verschiedener Behörden schrecken davor schon zurück.
Sollten Sie letztendlich tatsächlich einen Anwalt benötigen odee bevorzugen, wird die Beratung und Bearbeitung Ihres Falles aufgrund Ihrer finanziellen Situation natürlich staatlich übernommen.
Sie erhalten Beratungshilfe,sowie Prozesskostenhilfe.
Der Anwalt kann auch auf eine vorläufige Zahlung bestehen,sollte ihr Fall bei der Behörde noch nicht bearbeitet sein.
Sollten Sie weitere Beratung oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gern.
Liebe Grüße und viel Erfolg ! 🍀
Kontakt@wispru.de
vielen Dank für die ausführliche Hilfe und sorry für die späte Antwort. Tatsächlich wurde mein Bescheid zum Glück danach relativ schnell bearbeitet, wahrscheinlich hatte meine Kündigung der Arbeitsstelle etwas Druck aufgebaut. Trotzdem danke für den Hinweis, werde ich bestimmt nochmal gebrauchen.
Trotzdem danke für die Mühe. Ich werde sie wohl einfach auf die eine oder andere Art nerven müssen, denn auf Geld von Familie kann ich nicht wirklich zählen. Die haben mir bereits schon hier und da geholfen, aber auf Dauer geht das nicht und das, was ich bekommen habe, werde ich sowieso zurückzahlen falls das Bafög Geld endlich ankommt.