Inwiefern beeinflusst meine Schwester meine BAföG-Zahlung?
Hey, ich habe eine Frage zur Geschwisterregelung. Meine Schwester ist volljährig und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Somit hat sie bisher ihr eigenes Geld verdient. Obwohl mein Vater offiziell nicht mehr unterhaltspflichtig ist, überweist er weiterhin einen gewissen Unterhalt bzw. Betrag als Unterstützung.
Meine Schwester macht nun eine längere Auslandsreise und hat ihren Job gekündigt und wäre ja offiziell nun arbeitslos. Hat dies Auswirkung auf meine BAföG-Zahlung, da sie ja theoretisch nicht mehr auf eigenen Beinen steht und finanzielle Unterstützung durch meinen Vater erhält?
Danke im voraus :)
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Hat Sie gekündigt? Oder wurde ihr gekündigt?
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Sie hat, soweit ich weiß, das Arbeitsverhältnis von sich aus beendigt.
3 Antworten
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Sicher hat das Auswirkungen, denn wenn deine Schwester ihre Berufsausbildung abgeschlossen hat, sind die Eltern im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus.
Wenn dein Vater ihr weiterhin Geld zukommen lässt, dann ist das sein Problem, deine Schwester wird dann bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.
Im schlimmsten Fall steht dir dann also gar kein Bafög - zu und Du musst dich mit Unterhalt an deine Eltern wenden.
Jeder der ohne wichtigen Grund selber kündigt, sollte auch wissen, dass es dann eine mögliche Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nach Paragraf 159 SGB - lll von der Agentur für Arbeit für das ALG - 1 gibt und wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, so wie das bei deiner Schwester der Fall ist, dann gibt es erst einmal gar nichts.
Außerdem muss sich deine Schwester dann um ihren Beitrag für die Krankenversicherung selber kümmern, wenn eine kostenlose Familienversicherung über ein Elternteil unter 23 Jahren nicht möglich ist, es sei denn sie hat sich hier offiziell abgemeldet.
Dann muss man sich eine solche längere Auszeit auch leisten können.
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Da sie sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet, interessiert sie für deine BAföG Berechnung nicht.
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Nein. Sie hat auch keinen Unterhaltsanspruch seit dem Ende ihrer Ausbildung mehr.
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Ja, der Freibetrag von 730€, die auf das Einkommen deiner Eltern angerechnet wird, solange sich Geschwisterkinder in einer Ausbildung befinden und kein/wenig Einkommen haben, fällt natürlich weg.
Okay. Stimmt es, dass sich das nun „negativ“ auf mein Bafög auswirkt, da nun der Freibetrag entfällt?