Unterhalt zurückzahlen?

2 Antworten

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Vereinbare eine Ratenzahlung.

Rückzahlungsaufforderung erfolgt doch nur, wenn Du inzwischen Unterhalt erhalten hast.

Unterhaltsvorschuss = ein Vorschuss.

Das war Dir doch bekannt.


Tommewibbw 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 13:03

Ich beziehe Bürgergeld , bzw. bin Aufstocker, haben die überhaupt das Recht mir den Umterhaltsvorschuss in Rechnung zu stellen?
Das glaube ich nämlich nicht so stehts im Internet.

https://www.fokus-sozialrecht.de/ruckzahlung-von-unterhaltvorschuss-und-burgergeld

GutenTag2003  06.07.2024, 13:09
@Tommewibbw

Wem denn sonst?

Wenn der erhaltene Unterhalt höher als der Vorschuss ist/war, ist das zusätzlich mit dem JobCenter zu klären

Tommewibbw 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 13:23
@GutenTag2003

Der Unterhalt den die Kindesmutter bis jetzt bekommen hat, ist ja nur der unterhaltsvorschuss für die letzten 15 Monate mehr hat sie ja nicht bekommen

GutenTag2003  06.07.2024, 13:24
@Tommewibbw

Dann sollte man mal den Grund der Rückforderung klären...

... und das JobCenter informieren.

Kontakt aufnehmen, deine Situation schildern und darauf eine Ratenzahlung o.ä. für die Rückzahlung vereinbaren.


Tommewibbw 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 10:44

Ja okay aber es kommt ja immer mehr nicht gezahlter Unterhalt dazu, die Ratenzahlung bezieht sich ja nur auf den Unterhaltsvorschuss.