Unterhalt zurückzahlen?
Habe Post vom Jugendamt bekommen, ich soll den Unterhalt den das JA als Vorschuss gezahlt hat jetzt bis zum 31.08.24 zurückzahlen. Das Geld habe ich aber nicht wie gehe ich jetzt vor?
2 Antworten
Vereinbare eine Ratenzahlung.
Rückzahlungsaufforderung erfolgt doch nur, wenn Du inzwischen Unterhalt erhalten hast.
Unterhaltsvorschuss = ein Vorschuss.
Das war Dir doch bekannt.
Wem denn sonst?
Wenn der erhaltene Unterhalt höher als der Vorschuss ist/war, ist das zusätzlich mit dem JobCenter zu klären
Der Unterhalt den die Kindesmutter bis jetzt bekommen hat, ist ja nur der unterhaltsvorschuss für die letzten 15 Monate mehr hat sie ja nicht bekommen
Dann sollte man mal den Grund der Rückforderung klären...
... und das JobCenter informieren.
Kontakt aufnehmen, deine Situation schildern und darauf eine Ratenzahlung o.ä. für die Rückzahlung vereinbaren.
Ja okay aber es kommt ja immer mehr nicht gezahlter Unterhalt dazu, die Ratenzahlung bezieht sich ja nur auf den Unterhaltsvorschuss.
Ich beziehe Bürgergeld , bzw. bin Aufstocker, haben die überhaupt das Recht mir den Umterhaltsvorschuss in Rechnung zu stellen?
Das glaube ich nämlich nicht so stehts im Internet.
https://www.fokus-sozialrecht.de/ruckzahlung-von-unterhaltvorschuss-und-burgergeld