Unterhalt zurückzahlen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Vereinbare eine Ratenzahlung.

Rückzahlungsaufforderung erfolgt doch nur, wenn Du inzwischen Unterhalt erhalten hast.

Unterhaltsvorschuss = ein Vorschuss.

Das war Dir doch bekannt.


Tommewibbw 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 13:03

Ich beziehe Bürgergeld , bzw. bin Aufstocker, haben die überhaupt das Recht mir den Umterhaltsvorschuss in Rechnung zu stellen?
Das glaube ich nämlich nicht so stehts im Internet.

https://www.fokus-sozialrecht.de/ruckzahlung-von-unterhaltvorschuss-und-burgergeld

0
GutenTag2003  06.07.2024, 13:09
@Tommewibbw

Wem denn sonst?

Wenn der erhaltene Unterhalt höher als der Vorschuss ist/war, ist das zusätzlich mit dem JobCenter zu klären

0
Tommewibbw 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 13:23
@GutenTag2003

Der Unterhalt den die Kindesmutter bis jetzt bekommen hat, ist ja nur der unterhaltsvorschuss für die letzten 15 Monate mehr hat sie ja nicht bekommen

0
GutenTag2003  06.07.2024, 13:24
@Tommewibbw

Dann sollte man mal den Grund der Rückforderung klären...

... und das JobCenter informieren.

0

Kontakt aufnehmen, deine Situation schildern und darauf eine Ratenzahlung o.ä. für die Rückzahlung vereinbaren.


Tommewibbw 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 10:44

Ja okay aber es kommt ja immer mehr nicht gezahlter Unterhalt dazu, die Ratenzahlung bezieht sich ja nur auf den Unterhaltsvorschuss.

0