Unterhalt wenn das Kind probeweise bei mir wohnt?
Hallo, folgendes. Meine Tochter ist nach paar Monaten jetzt zu mir gezogen. Nach Absprache mit dem Jugendamt erstmal probeweise für 2 Monate. Grund, mein Ex hat Angst, das nicht hinbekomme. Die vom Jugendamt ist parteiisch und hat dem zugestimmt. Dabei gibt es keinen ersichtlichen Grund, wieso sie nicht bei mir wohnen kann. Der einzige Grund, wieso sie erst dort geblieben ist, war, dass ich ihr das gewohnte Umfeld nicht entreißen wollte und erstmal selbst was aufbauen muss. Ich habe nämlich denen alles überlassen, Haus, Auto, Hausstand, damit es ihr an nichts fehlt.
Jetzt hat meine Tochter (5) immer wieder gefordert, bei mir zu wohnen. Nach langer Diskussion hat das nun geklappt.
Aber halt "probeweise", da ich keine andere Chance gesehen habe, als Ja zu sagen. Die Jugendamt Mitarbeiterin hat mir sogar gedroht, dass ihre Aussage vor Gericht nicht zu meinem Gunsten ausfallen würde. Dabei gibt es keinen Grund. Es wurde nicht mal gefragt, was dann mit meinem Job ist oder oder.. Ich hatte nicht ein einziges Gespräch mit der Dame, alles was sie "weiß", weiß sie von meinem Ex und dass der mich nicht gut darstehen lassen will, ist mir klar.
Nun meine Frage, muss für diese Testmonate dann nicht auch Unterhalt gezahlt werden? Kindergeld bekomm ich für die 2 Monate.
Vielleicht kann mir da jemand was zu sagen?
3 Antworten
Wenn dir daran liegt, dass das Kind dauerhaft bei dir lebt, dann solltest du nicht erst die Unterhaltsfrage stellen um dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich zu beantragen.
Und wenn das Jugendamt deiner Meinung nach voreingenommen ist, dann solltest du bei weiteren Besuchen dort IMMER einen Zeugen mitnehmen.
Du solltest dir einen guten Anwalt suchen und deine Chancen, dass dein Kind in Zukunft dauerhaft bei dir lebt, mal realistisch ausrechnen lassen. Und wenn das geklärt ist, dann geht es an den Unterhalt.
Denn so wie du es beschreibst, scheint der Kindsvater nicht sehr erfreut davon, dass das Kind in Zukunft bei dir bleiben soll. Und kommst du da jetzt mit Unterhaltsforderungen in der "Probezeit", dann wird er dem ohnehin nicht zustimmen und hat das Jugendamt auf seiner Seite.
Ein Kriterium vor dem Familiengericht ist das "Kontinuitätsprinzip". Wenn es nicht erhebliche Gründe dafür gibt, dann müssen Kinder ihren Wohnort und ihr soziales Umfeld nicht verlassen. Daher ist die aktuelle Situation für dich zwar noch nicht so perfekt, wie du es gerne hättest, aber zumindest mal schon auf einem guten Weg. Evtl könnte dir eine Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht helfen.
Ja, für diese Zeit steht dir Unterhalt zu. Fordere ihn ein, bzw. das Jugendamt dazu auf, ihn zu berechnen.