Unterhalt im Studium?

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Für ein Studium wäre generell BAföG vorrangig zu beantragen.

Warum du dich für Studium A und nicht für B entscheidest geht deinen Vater natürlich nichts an.

Allerdings hat er Anspruch darauf zu erfahren was du z.B. in einem dualen Studium verdienen würdest. Dazu ist der Ausbildungsvertrag vorzulegen. Genauso wie ein BAföG Bescheid vorgelegt werden muss, falls du BAföG berechtigt bist.

Für dich kann kostenlos das Jugendamt rechnen wenn du unter 21 bist. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass dein Vater diese Berechnung auch so ohne weiteres anerkennen muss. Er kann sie selbstverständlich seinem Anwalt vorlegen.

Das du damals mit 16 eine Ausbildung abgebrochen hast ist völlig irrelevant. Zumal du ja auch dann weiter zur Schule gegangen bist und heute mit dem Abi (oder Fachabi) eben ein Studium anstrebst.

Das Problem ist nur dass ich dort nur um die 550€ Brutto im Monat verdiene (ich arbeite 35 Stunde die Woche).

Für 35 Stunden die Woche so wenig Geld? Das wäre beim dualem Studium?

Oder soll das neben dem Vollzeitstudium stattfinden?

Was dann ja Unsinn wäre, weil du da mit einem Minijob besser bedient wärst und der, wenn überhaupt, auch nur in Teilen angerechnet werden würde bei dem Unterhaltsanspruch den du gegen die Eltern hast - je nachdem was der BAföG Bescheid hergibt!

Wobei gesagt werden muss, dass der BAföG Bescheid eben auch nur ein Bescheid ist und der Unterhalt dennoch nach BGB errechnet werden muss, wenn du mit BAföG deinen Bedarf nicht vollständig denken kannst.

Und bei einem dualen Studium erscheint mir das auch recht wenig! Zumal hier auch eine Anrechnung bis auf 100 EUR auf deinen Bedarf erfolgen würde, der bei 930 EUR inkl. Kindergeld liegt, wenn du bereits alleine wohnst.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen
Von Experte Kessie1 bestätigt

Der eine Abbruch der Ausbildung ist kein Grund für das verwirken deines Unterhaltsanspruchs, jedem Kind wird in der Wahl der Ausbildung eine Fehlentscheidung zugestanden.

Warum Du welche Ausbildung machst darf den Vater oder die Eltern nicht interessieren, zumindest bei Volljährigkeit nicht, was und welche Ausbildung Du machst und was Du da evtl.an Vergütung bekommst musst Du den Eltern natürlich mitteilen.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres musst Du dich um deinen möglichen Unterhaltsanspruch selber kümmern, er muss dann anhand des bereinigten Nettoeinkommens beider Elternteile neu berechnet werden und das Kindergeld von derzeit 250 Euro wird dann voll und nicht mehr nur hälftig auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Für die Berechnung kannst Du dich bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch ans Jugendamt wenden.

Würdest Du nicht mehr bei einem Elternteil im Haushalt leben, stünde dir derzeit ein theoretischer Unterhaltsanspruch von monatlich 930 Euro zu, sollten die Eltern entsprechend leistungsfähig sein.

Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung müsste geprüft werden.

Das würde dann wie das Kindergeld und eine mögliche Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diese 930 Euro angerechnet.

Die Gründe für deine Berufswahl sind uninteressant für ihn. Wenn es deine Erstausbildung ist, steht dir Unterhalt zu, oder wenn es ein Aufbaustudium ist, welches in direkter Verbindung zu einer vorausgegangenen Ausbildung steht.

Und ja, all diese fachlichen Informationen musst du ihm zur Verfügung stellen, denn das ist die Grundlage für die Berechnung bzw. Überprüfung deines Vaters. Du musst ihm auch die Einkommensnachweise deiner Mutter liefern, denn volljährig musst du den Unterhalt bei beiden Eltern einfordern.

Wenn unter 21, kannst du das Jugendamt bitten, dir bei der Berechnung zur Seite zu stehen, die fordern dann von beiden Elternteilen die relevanten Unterlagen an, von dir ebenfalls.

Wenn du 35 Stunden/ Woche arbeitest, bist du allerdings kein Werkstudent, das ist dir schon klar und dann wäre der Verdienst mehr als unter dem Mindestlohn- da stimmt etwas nicht mit deinen Angaben.


majahofmann 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 12:43

Danke für deine Antwort. Das Jugendamt hab ich bereits kontaktiert und dort werden meine Elternteile dann ihre Unterlagen vorzeigen. Bei dem Gehalt des Studiums habe ich auch so meine Zweifel, ich finde das überhaupt nicht fair und bin am überlegen denen abzusagen, da ich bereits noch bei einem anderen Betrieb auf der Liste stehe.

sassenach4u  13.09.2024, 12:46
@majahofmann

Mit 35 Stunden bist du kein Werkstudent sondern versicherungspflichtig beschäftigt. Da hättest du einen Stundenlohn von 3,61, das ist nicht zu akzeptieren, denn du bist nicht in der Ausbildung dort. Schau, was der andere dir bietet. Und als Wrrkstudent darfst du max. 20 Stunden/ arbeiten.