Unterhalt im Dualen Studium, Eltern verweigern Hilfe?
Hallo,
ich beginne ab dem 01.10 ein Duales Studium. Ich bin 23 und es ist meine erste Ausbildung. (Meine jetzige breche ich ab, da ich mich in der IT nicht wohlfühle und lieber mit Menschen arbeiten möchte. )Dabei liegt der Betrieb von meinem Wohnort (wohne alleine in einer 50²m Wohnung) 60 km pro Strecke entfernt. Die Uni allerdings direkt vor Ort. Somit sind Bus/Zug oder Auto Fahrten ca. 300 Euro im Monat um zum Betrieb zu kommen. Ich verdiene im Studium 850 Netto und bekomme Kindergeld in höhe von 219 €. Allerdings wohne ich alleine und zahle eine Miete von 560€. Meine Eltern wollen mich nicht unterstützen. Wie kann ich vorgehen bzw. wie viel steht mir überhaupt zu? Die Fahrtkosten sind ja gar nicht tragbar für mich. Dazu kommt Strom, Internet, essen, Unibücher etc. Ich habe 3x die Woche Betrieb und 2x die Woche Uni. Und die Wohngegend von der Uni ist günstiger, als beim Betrieb. Daher habe ich mich entschieden, dort hinzuziehen. Ich habe meine Eltern auch in der jetzigen Ausbildung wo ich noch weniger zur Verfügung habe, öfters per Telefon aufgefordert mir zu helfen, sie sehen es allerdings nicht ein. Somit schlage ich mich mit Nebenjobs umher. Im Dualem Studium wird dies jedoch schwer, da ich ja nicht nur Ausbildung sondern auch noch das Studium habe.
3 Antworten
Ich verdiene im Studium 850 Netto und bekomme Kindergeld in höhe von 219 €.
Und damit sind die Eltern raus!
Dein Bedarf mit eigener Wohnung liegt bei 860 Euro inkl. Kindergeld. Vom Einkommen kannst du 100 Pauschale abziehen, bleiben also 969,- Euro. Dein Bedarf ist gedeckt.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Deine Miete ist dafür eindeutig zu hoch und du solltest dir günstigeren Wohnraum suchen
Kindergeld wird doch gar nicht angerechnet im BAföG. --> Grundsätzlich wird die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes angewendet. Folgende Einkünfte bleiben dabei unberücksichtigt und werden nicht angerechnet:
- Kindergeld
- ...
- ...
Und der Höchstsatz ist nur das, was man höchsten dazu bekommen kann. Also die Aufstockung. Nicht das was ich im Endeffekt höchsten Netto besitzen darf. (Siehe Rechnung: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-freibetraege/ dort unter "Beispiel Werkstudent". Der verdient ja auch seine 800€ und hat dennoch Anspruch auf BAföG. Also müsste es bei mir ja ähnlich ausfallen, lediglich um 50€ anders.
Es wird zwar jedem Kind ein Fehlgriff in der Wahl der Ausbildung zugebilligt, also alleine deshalb würde ein Unterhaltsanspruch in der Erstausbildung nicht verwirkt, aber es kommt dann auch darauf an was das Kind in seiner Ausbildung an Nettovergütung bekommt.
Wohnt das Kind nicht mehr bei einem Elternteil, dann liegt der Unterhaltsanspruch derzeit bei 860 € pro Monat, wenn Du also 850 € Netto aufs Konto bekommst, kannst Du pauschal für Aufwendungen in der Ausbildung 100 € Freibetrag abziehen, höhere notwendige berufsbedingt Aufwendungen müssten nachgewiesen werden.
Du hättest dann also angenommen noch 750 € anrechenbare Nettovergütung, dir seht dann unter 25 nur dein Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, damit liegst Du dann bei um die 969 € und somit wären deine Eltern aus der Nummer raus und müssten keinen Unterhalt mehr zahlen.
Wenn du Bafög beantragen kannst tu das. Die Differenz zum Höchstsatz müssten meines Wissens deine Eltern tragen. Außerdem hast du Anrecht darauf, dass dir dein Kindergeld ausgezahlt wird. Wenn du nicht bafögberechtigt bist müssen deine Eltern zahlen. Dann kannst du außerdem Wohngeld beantragen. Wenn deine Eltern sich weigern kann man das theoretisch einklagen, am besten informierst du dich beim Studierendenwerk deiner Uni.
Danke dir für deine Antwort. Ein Termin beim Studentenwerk habe ich bereits gemacht. Hoffentlich können die mir dann weiter helfen.
Günstigeren Wohnraum ist hier in der Umgebung nicht möglich. Wenn dann hätte ich eine Wohnung ohne Küche und müsste mir eine Finanzieren. Somit wäre das +/- null. Wie sieht das denn mit BAFÖG aus ? Kann ich da eine Aufstockung bekommen? Selbst wenn ich günstigeren Wohnraum hätte, würde ich mit 300 Euro Fahrtkosten nur zum Betrieb das ja gar nicht stemmen können. Und bisher fahre ich zur Uni dann mit dem Fahrrad, sonst würde da auch nochmal Bahn/Bus Monatsticket hinzu kommen. Irgendwie muss ich doch die Möglichkeit haben, Unterstützung zu bekommen. Ich ziehe ja nun in die Nähe der Uni, damit ich da an Kosten spare. Zurzeit wohne ich von der uni 50 km entfernt und vom Betrieb über 100 Kilometer. Und zahle 650 Miete zurzeit.... werde schon günstiger mit 560 € und wohne ja dann auch in der Nähe von der Uni wo ich 2x die Woche hin muss. Und 3x halt zum Betrieb.