Unterhalt im Dualen Studium, Eltern verweigern Hilfe?

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt
Ich verdiene im Studium 850 Netto und bekomme Kindergeld in höhe von 219 €.

Und damit sind die Eltern raus!

Dein Bedarf mit eigener Wohnung liegt bei 860 Euro inkl. Kindergeld. Vom Einkommen kannst du 100 Pauschale abziehen, bleiben also 969,- Euro. Dein Bedarf ist gedeckt.

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Deine Miete ist dafür eindeutig zu hoch und du solltest dir günstigeren Wohnraum suchen

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

lumic147 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 11:59

Günstigeren Wohnraum ist hier in der Umgebung nicht möglich. Wenn dann hätte ich eine Wohnung ohne Küche und müsste mir eine Finanzieren. Somit wäre das +/- null. Wie sieht das denn mit BAFÖG aus ? Kann ich da eine Aufstockung bekommen? Selbst wenn ich günstigeren Wohnraum hätte, würde ich mit 300 Euro Fahrtkosten nur zum Betrieb das ja gar nicht stemmen können. Und bisher fahre ich zur Uni dann mit dem Fahrrad, sonst würde da auch nochmal Bahn/Bus Monatsticket hinzu kommen. Irgendwie muss ich doch die Möglichkeit haben, Unterstützung zu bekommen. Ich ziehe ja nun in die Nähe der Uni, damit ich da an Kosten spare. Zurzeit wohne ich von der uni 50 km entfernt und vom Betrieb über 100 Kilometer. Und zahle 650 Miete zurzeit.... werde schon günstiger mit 560 € und wohne ja dann auch in der Nähe von der Uni wo ich 2x die Woche hin muss. Und 3x halt zum Betrieb.

Kessie1  13.07.2021, 14:01
@lumic147

Weitere Unterstützung wird es kaum geben. Der Höchstsatz an BAföG beträgt derzeit 861 Euro. Eigenes Einkommen wird angerechnet.

Da bleibt dann ein Studienkredit, wenn man mit den 1069 Euro nicht hin kommt im Monat. Oder du ziehst in eine WG um Kosten zu senken.

lumic147 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 20:12
@Kessie1

Kindergeld wird doch gar nicht angerechnet im BAföG. --> Grundsätzlich wird die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes angewendet. Folgende Einkünfte bleiben dabei unberücksichtigt und werden nicht angerechnet:

  • Kindergeld
  • ...
  • ...

Und der Höchstsatz ist nur das, was man höchsten dazu bekommen kann. Also die Aufstockung. Nicht das was ich im Endeffekt höchsten Netto besitzen darf. (Siehe Rechnung: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-freibetraege/ dort unter "Beispiel Werkstudent". Der verdient ja auch seine 800€ und hat dennoch Anspruch auf BAföG. Also müsste es bei mir ja ähnlich ausfallen, lediglich um 50€ anders.

Kessie1  13.07.2021, 20:20
@lumic147

Dann beantrage BAföG und sieh, was am Ende raus kommt. Von den Eltern gibt es dennoch nichts. Und wen das Einkommen der Eltern zu hoch ist und du gar kein BAföG bekommst, dann bleibt es bei den 1069 Euro.

lumic147 
Beitragsersteller
 13.07.2021, 20:21
@Kessie1

Ja ich werde es mal probieren. Wird schon schief gehen oder auch gut :) Danke dir für deine Zeit.

Es wird zwar jedem Kind ein Fehlgriff in der Wahl der Ausbildung zugebilligt, also alleine deshalb würde ein Unterhaltsanspruch in der Erstausbildung nicht verwirkt, aber es kommt dann auch darauf an was das Kind in seiner Ausbildung an Nettovergütung bekommt.

Wohnt das Kind nicht mehr bei einem Elternteil, dann liegt der Unterhaltsanspruch derzeit bei 860 € pro Monat, wenn Du also 850 € Netto aufs Konto bekommst, kannst Du pauschal für Aufwendungen in der Ausbildung 100 € Freibetrag abziehen, höhere notwendige berufsbedingt Aufwendungen müssten nachgewiesen werden.

Du hättest dann also angenommen noch 750 € anrechenbare Nettovergütung, dir seht dann unter 25 nur dein Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, damit liegst Du dann bei um die 969 € und somit wären deine Eltern aus der Nummer raus und müssten keinen Unterhalt mehr zahlen.

Wenn du Bafög beantragen kannst tu das. Die Differenz zum Höchstsatz müssten meines Wissens deine Eltern tragen. Außerdem hast du Anrecht darauf, dass dir dein Kindergeld ausgezahlt wird. Wenn du nicht bafögberechtigt bist müssen deine Eltern zahlen. Dann kannst du außerdem Wohngeld beantragen. Wenn deine Eltern sich weigern kann man das theoretisch einklagen, am besten informierst du dich beim Studierendenwerk deiner Uni.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung