Unterhalt fűr Kinder in der Wohngruppe?
Hallo zusammen. Folgendes 2 meiner Kinder leben zur Zeit in einer Wohngruppe. Die Kids sind bei mir gemeldet und űber mich Krankenversichert. Ich bezahle monatlich die Fahrkarten, Kosten fűr Zahnspangen etc. Sie sind in den Ferien und an den Wochenenden bei mir. Auf anraten des Jugendamtes hab ich die 3 Zimmer Wohnung behalten, da es wichtig ist, das jedes Kind sein eigenes Zimmer hat. Zur Zeit verdiene ich 1600 Netto und zahle noch einen Kredit ab mit 150 im Monat. Nun bin ich aufgefordert worden Unterhalt zu zahlen... Mit was muss ich rechnen? Und werden meine Ausgaben irgendwie mit berechnet?
5 Antworten
Diesen Vordruck habe ich dazu gefunden:
https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachliche-empfehlungen/Berechung_Kostenbeitrag.php
Mit dem Unterhalt nach BGB hat es nichts zu tun. Bei der Unterbringung in einer Wohngruppe gilt das Sozialgesetzbuch.
https://www.buzer.de/s1.htm?a=91-94&ag=7514
Mindestens das Kindergeld wirst du einsetzen müssen.
Ich schreibe aus Erfahrung in eigener Sache. Der Selbstbehalt beträgt 1080€ für jeden unterhaltpflichtigen Elternteil + ca.342€ für jedes Kind das noch bei diesem Elternteil lebt aber davon wird das Kindergeld wieder abgezogen also bleiben effektiv ca. 150€ übrig. Alles andre wird an das Jugendamt überwiesen weil der Platz in der Wohngruppe mit ca.5500,- pro Monat zu Buche schlägt und das kann das Jugendamt voll einfordern und es wird das tun wenn du mehr verdienst als jetzt. Kredite werden berücksichtigt wenn sie genommen wurden bevor die Situation mit WG eingetreten ist. Aber da gibt es Sätze die im normalen Selbtbehalt schon drin sind das wird dann ausgerechnet und die Damen und Herren von den Ämtern rechnen immer so dass du reichlich blechen darfst. Wenn 2 Kids in der WG sind kannst du gleich nen Dauerauftrag machen und dich für die nächten Jahre auf Urlaub in Balkonien freuen.
du musst aufpassen weil es gab schon fälle wo man einen gutachter geschikt hatte und viele sachen wegenommen werden
Auch wenn deine Kinder in einer wohngruppe sind bist du weiter für die verantwortlich, emotional genau so wie finanziell. Deshalb musst du wenn du genug verdienst auch den gleichen unterhaltssatz zahlen der sonst zjm Beispiel bei einer Trennung an das andere Elternteil gezahlt wird. Dieser Satz berechnet sich abhängig von Einkommen, es gibt im Internet Rechner und Tabellen dazu die das Alter der Kinder mit einbeziehen und dir einen groben Richtwert liefern. Der endgültige Unterhalt wird beim Jugendamt berechnet. Bei deinem Einkommen denke ich eigentlich nicht, dass der Satz besonders hoch ist. Kosten wie für die Zahnspange müssen leider zusätzlich gezahlt werden, das müsstest du ja auch dann zusätzlich zu den regulären Ausgaben zahlen wenn die Kinder bei dir leben würden. Der Unterhalt ist für Miete, Unterhalt nterbringung und Betreuung gedacht und wird auch da nur einen Bruchteil der Kosten der wohngruppe abdecken, das Jugendamt zahlt da schon eine ganze Menge dazu.
Liebe Grüße
Am schlimmsten sind die , die es nie mitgemacht haben aber alles besser wissen. Somit verabscheue ich deine Einleitung.
du hast einen selbstbehalt von 1160 euro. alles darüber geht an die kinder in form von unterhalt. deine kredite sind deine privatsache und interessieren niemanden.