Unterhalt?

3 Antworten

Von Experte SkR1997 bestätigt

Du solltest dir einen Anwalt suchen und dann auf das Umgangsrecht klagen!

Solange es keine Kindeswohlgefährdung durch dich gibt, steht dem Umgangsrecht doch nichts entgegen!

Und für die Erhöhung des Unterhaltes hast du doch sicherlich einen Bescheid vom Jugendamt bekommen? Oderläuft das nicht über das Jugendamt?

Alle 2 Jahre kann die Kindsmutter natürlich dein Einkommen prüfen und die Düsseldorfer Tabelle hat sich zum Jahresbeginn auch geändert. Gibt es vielleicht sogar einen dynamischen Unterhaltstitel?

unterhaltserhöhung ist möglich. die km kann alle 2 jahre dein einkommen neu berechnen lassen um zu gucken ob mehr unterhalt möglich ist.

ob du dein kind siehst oder nicht, spielt dabei keine rolle. für das umgangsverbot der mutter wird es ihrerseits gründe geben. um dies zu ändern brauchst du einen anwalt und musst klagen. das jugendamt hat damit nichts zu tun

Kann gute Gründe dafür geben