Unter welchen Umständen muss ich meinen Vermieter in meine Wohnung lassen?

Gerhart  14.06.2024, 16:07

Wohnungseigentum in einer Eigentumswohnanlage?

Inkognito-Nutzer   14.06.2024, 17:28

Ein vermietetes Mehrfamilienhaus

1 Antwort

Hat Ihr Vermieter ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu besichtigen, sollte er seinen Besuch mindestens 48 Stunden vorher ankündigen. Außer wenn Gefahr im Verzug ist, wie zum Beispiel bei einem Wasserschaden. In weniger dringlichen Fällen sollte der Besuch eine Woche vorher angekündigt werden.

www.arag.de

Also, da er die Wohnung wahrscheinlich zum Verkauf angeboten hat, muss ihm auch Zutritt gewährt werden.


Gerhart  14.06.2024, 17:44

Hier könnte eventuell das Haus zum Verkauf angeboten werden.

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