Unser Nachbar baut genau vor unserer Terrasse einen ca. 9m langen und 2.5m breiten Holzschuppen. Der Abstand zur Grenze beträgt 1m darf er das so bauen?
Unser Nachbar baut genau vor unserer Terrasse einen ca. 9m langen und 2.5m breiten Holzschuppen. Der Abstand zur Grenze beträgt 1m darf er das so bauen? Wir schauen dann direkt auf eine Bretterwand was auch sehr einengend wirken muss. Wir wohnen in NRW.
4 Antworten
Du wirst hier sehr viele Meinungen hören, nur, sie bringen Dir nichts!
Fast jeder hat "eigene" Richtlinien", vom Hörensagen etc. Und es wird viel gelogen (von Bauherren) und behauptet in Sachen Bebauung. Die Gesetze sind komplex, da tut sich mancher Rechtsanwalt schon schwer genug (eigene Erfahrung).
Es gibt nur einen kompetenten Ansprechpartner, und das ist das zuständige Bauamt (Kreisbauamt). Richte eine schriftliche Anfrage an das Bauamt, ggf. mit Foto, Abstände vom Grundstück und Abmessungen des Gebäudes. Damit hast Du auch gleichzeitig einen möglichen Schwarzbau angezeigt.
Sicher nicht, Nachfragen beim Grundbuchamt oder der Wohngemeinde.
Kann durchaus möglich sein einen Holzschuppen oder Carport zu bauen ohne Genehmigung weil dieser ca nur 23qm Grundfläche hat. Habe irgendwo mal gelesen das man bis zu einer Fläche von 36 qm nicht immer eine Genehmigung braucht. Aber auch da gibts Vorraussetzungen! Frag mich aber nicht welche
Theoretisch ja, ließ dir mal den Paragraf 6 Abs. 11 BauONRW durch.