Wie hoch darf ein Fundament an der Grenzlinie sein?
Ich möchte gerne an die Grenze zum Nachbargrundstück meine Terrasse anbauen.
Auf der Grenzlinie befindet sich eine Mauer ca. 40 cm hoch, daran anschließend möchte ich ein Fundament mit einer Höhe von auch fast 40 cm setzen.
Das bedeutet, mein Grundstück wäre an der Stelle insgesamt 50 cm höher angehäuft als vorher.
Der Nachbar hat auf seiner Seite ein Randbeet und im Abstand von ca. 1 m auch eine Terrasse.
Die würde dann deutlich tiefer liegen (ca. 50 cm) als meine Terrasse.
Der Nachbar hat Bedenken, das in Zukunft das Niederschlagswasser von meinem auf sein Grundstück fließen könnte.
Darf ich trotzdem die Terrasse so hoch legen?
Es wird ja beim Pflastern ein Gefälle von der Mauer weg gelegt
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2 Antworten
Selbst mit Gefälle würde ich ein Rohrsystem in den Beton einbringen.
Im Zweifelsfall beim Bauamt nachfragen
Was jeweils erlaubt ist, weiß das zuständige Bauamt. Wer eine Gartenlaube plant, sollte die Landesbauordnung wälzen und sich zum sogenannten Grenzabstand informieren. Ab einer gewissen Größe bzw. Höhe ist hierfür eine Baugenehmigung erforderlich.
Quelle
Das hängt immer von den örtlichen Bauvorschriften und dem Nachbarschaftsrecht ab. Am besten beim Bauamt nachfragen.