Abstand zwischen Garage und Einzäunung?
Hallo zusammen,
Mein Terrasse liegt gegenüber der Garage meines Nachbarn. Ich möchte jetzt einen Zaun errichten, a) damit mein Hund nicht weglaufen kann und b) auch als Sichtschutz.
Nun verlangt mein Nachbar, dass ich den Zaun weiter zurück setze, weil er ansonsten mit seinem Kombi nicht aus der Garage kommt. Momentan fährt er über meinen Rasen; er setzt soweit zurück, um mit einem Mal direkt losfahren zu können. Auf meinen Hinweis, dass er doch nur 1 mal mehr vor- und zurücksetzen müsse, kam als Antwort: darauf hätte er keinen Bock und sein Anwalt meinte, der Abstand zwischen Grundstück und Garage sei zu kurz. Er beträgt 5,12 m.
Meine Frage ist: hat der Anwalt Recht und gibt es einen Mindestabstand und falls ja (wovon ich ausgehe), ist der größer als 5,12 m?
Vorab vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße , Kirsten
6 Antworten
Sowas fragst Du nächste Woche am besten mal bei eurer zuständigen Stadtverwaltung / Bauamt nach, denn hier haben Städte und Kommunen ggf. differenzierte Regularien je nach Bauregion, Art und Höhe der Einfriedung eines Grundstücks.
Innerhalb Deiner Grenzsteine (sofern sie sichtbar sind) darfst Du im Normalfall einen Zaun ziehen und sogar so, daß der “nette“ Nachbar nicht mehr auf oder über Deinen fahren kann.
“ kein Bock“ ist keine Rechtfertigung... Aber um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich auch raten bei der Kommune/Stadtverwaltung zu fragen. Nötigenfalls Dein Grundstück vermessen lassen, wenn man die Grenzsteine nicht sieht.
Ach, wegen Bedanken... bei jedem Kommentar sind rechts Pünktchen, wenn Du die anklickst, dann ist da eine Option “Danke senden“, draufdrücken und der Kommentator bekommt dann eine Meldung😉 Allerdings muß man das für Jeden extra machen.
Hallo zusammen, eigentlich möchte ich mich so gerne bei allen bedanken, weiß aber leider nicht wie (ganz neu hier).
Ich hoffe, Ihr lest dies hier alle:
DANKE für eure Antworten! !!
Sorry,
über die örtlichen Baubestimmungen für Siedlungsgebiete kann man sich in der Gemeinde oder Landratsamt erkundigen.
Auf keinen Fall muss man akzeptieren, das der Nachbar auf meinen Grund
fährt, es sei denn er hat als Dienstbarkeit ein Wegerecht für mein Grundstück.
Ansonsten würde ich durch Bepflanzung oder Boller dafür sorgen, meine Grundstück in Ruhe zu lassen, wenn die Vorschriften so sein sollten, das kein Zaun gestattet ist.
Ein Abstandsrecht zu Garagen gibt es in meinen Wohngebiet nicht, da sonst keiner mehr eine Baugenehmigung dafür bekäme.
Kläre also bitte selbst ab und lass dich nicht von RAten einschüchtern.
Ein Sichtschutz zum Nachbargrund ist sicher erlaubt, selbst wenn Zäune verboten wären.
Ich drück Dir den Daumen
Hallo Kiki241,
bekanntlich soll man die Nachbarschaft in aller Freundschaft pflegen.
Das gibt aber deinen Nachbarn nicht das Recht grundsätzlich auf dein Grundstück zu fahren. Deshalb bin ich mir sicher das du eine Einfriedung
machen darfst. Im Rathaus erfährst du die Richtlinien in welcher Form und in welcher Höhe, denn das ist von Gegend zu Gegend verschieden.
Wenn nun dein Nachbar nicht rangieren will, dann kann er für eine andere Ausfahrt mit dem Versetzen des Garagentors sorgen, ist normal nicht so schwierig. Selbst eine Beton Fertig-Garage kann man durch Drehen versetzen.
Auf alle Fälle sollte er für dein Anliegen Verständnis aufbringen und das ohne
Rechtsanwalt zum einschüchtern.
Ich wünsch Dir eine gute Lösung - Daumen drück.
ehrsam
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Teilweise haben dann sogar die Kommunen noch eigene Vorschriften.
Dein zuständiges Bauamt gibt dir eine rechtssichere Auskunft.
so der Nachbar fährt über deinen Rasen? dem würde ich was erzählen. Mein Grundstück mein Zaun. Dann muss er halt mehr wie einmal Rangieren; das ist ihm zuzumuten. Was er will; steht woanders ^^