Unfall zu fahrlässige Körperverletzung?

2 Antworten

Fahrlässige Körperverletzung gem § 229 StGB

https://dejure.org/gesetze/StGB/229.html

Dieses ist ein Antragsdelikt gem § 230 StGB

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html

Dieser Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat (16.01.2018) gestellt werden.

Fristablauf somit 17.04.2018

Da kein Antrag diesbezüglich gestellt wurde, kommt da auch nichts mehr.


PhilippCCT 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 15:33

Die Anzeige wurde von Amts wegen hair eingeleitet, die Ladung zur Polizei kam auch. Nur danach eben nichts mehr

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Iat zwar schon etwas ungewöhnlich lange, vielerorts ist die Justiz aber völlig überlastet und so etwas kommt vor. Die Verjährungsfrist beträgt hier fünf Jahre, sodass du da noch nicht raus bist. Bei einem eindeutigen Sachverhalt kommt da irgendwann auf jeden Fall noch was, egal ob du nachfragst oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

PhilippCCT 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 15:35

na ja, eindeutig war der Sachverhalt ja, hat das Einfluss auf den verfahrensablauf wenn gegebenenfalls Kranken Behandlungen oder der ganze versicherungsfall noch nicht abgeschlossen ist?

oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun dass eine Strafrecht das andere Zivil und Schadensersatzrecht

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