Unfall Strafe alleine ohne Fremdschaden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du im Zuge des Verkehrsunfalls kein fremdes Eigentum beschädigt hast, entfällt grundsätzlich die behördliche Meldepflicht.

Die dt. Autobahn GmbH (in Österreich: ASFINAG) könnte dennoch Aufwendungen haben - z.B. Fahrbahnreinigung der liegengebliebenen Teile, oder Kratzer-Reparatur des Asphaltschadens. Dafür müsste Deine Haftpflichtversicherung einstehen, und diese könnte sich sodann bei Dir wegen Fahrerflucht regressieren.

Sofern Du bei Deinem "Ablegen" nicht das Kennzeichen verloren hast oder Augenzeugen vorhanden sind, kannst Du beruhigt sein. Ohne Kläger, da kein Richter - nämlich mangels an Beweisen für Deine persönliche Verursachung allfälliger Schäden an den allgemeinen Verkehrseinrichtungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten
Kollodo1234 
Fragesteller
 11.04.2024, 01:08

Ja ne habe mir darüber gewundert. Also ich hatte meine neue Maschine abgeholt und legit.. (absolut mein idiotischer fehler) in der ersten Kurven durch neue Reifen und einen nassen Herbst Tag abgelegt. Aber dabei ist nur ein Schaden von 300€ an meinem Bike entstanden-.- war nur interessiert

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Ich kann dir da auch nicht genau helfen, aber ich denke, dass du das nicht Melden musst.

Du müsstest das aber auf jeden Fall deiner Auto-Versicherung melden, sodass diese den Schaden ggf. übernimmt.