Unfall Strafe alleine ohne Fremdschaden?
In Theorie: Wenn ich mein Motorrad zum Beispiel in einer Kurve ablege und kein Schaden für irgendwen außer mich entstanden ist, ist es per Definition ein Unfall im StvO. Muss dieser ebenfalls gemeldet werden bei der Polizei oder so?
Sagen wir Unfall auf der Autobahn Auffahrt mit dem Motorrad. Danach steigt man auf und fährt weiter. Es könnten ja kleine Plastik Teile etc liegen geblieben sein.
Kann es dazu eine Strafe geben wenn man das nicht meldet? Oder wenn der Straßenbelag leicht zerkratzt wird muss das bezahlt werden?
Vielen Dank im voraus für eure Sicht. Habe leider nichts genaueres gefunden außer diese Infos aus dem Bußgeldkatalog "Verkehrsunfall ohne Fremdschaden"
2 Antworten
Wenn Du im Zuge des Verkehrsunfalls kein fremdes Eigentum beschädigt hast, entfällt grundsätzlich die behördliche Meldepflicht.
Die dt. Autobahn GmbH (in Österreich: ASFINAG) könnte dennoch Aufwendungen haben - z.B. Fahrbahnreinigung der liegengebliebenen Teile, oder Kratzer-Reparatur des Asphaltschadens. Dafür müsste Deine Haftpflichtversicherung einstehen, und diese könnte sich sodann bei Dir wegen Fahrerflucht regressieren.
Sofern Du bei Deinem "Ablegen" nicht das Kennzeichen verloren hast oder Augenzeugen vorhanden sind, kannst Du beruhigt sein. Ohne Kläger, da kein Richter - nämlich mangels an Beweisen für Deine persönliche Verursachung allfälliger Schäden an den allgemeinen Verkehrseinrichtungen.
Ja ne habe mir darüber gewundert. Also ich hatte meine neue Maschine abgeholt und legit.. (absolut mein idiotischer fehler) in der ersten Kurven durch neue Reifen und einen nassen Herbst Tag abgelegt. Aber dabei ist nur ein Schaden von 300€ an meinem Bike entstanden-.- war nur interessiert
Ich kann dir da auch nicht genau helfen, aber ich denke, dass du das nicht Melden musst.
Du müsstest das aber auf jeden Fall deiner Auto-Versicherung melden, sodass diese den Schaden ggf. übernimmt.