Unfall gebaut, Fahrer besoffen, Beifahrer besoffen, was passiert?
Hallo,
Vor Kurzem sind mein Kollege und ich betrunken Auto gefahren. Er war der Fahrer, ich der Beifahrer. Er hat besoffen einen Stromkasten umgemülmt.. Was droht mir als Beifahrer, der aktiv versucht hat ihn davon abzuhalten loszufahren, nun als Strafe?
Und was droht ihm? Eine MPU?
5 Antworten
Als Beifahrer kannst Du allenfalls anführen, Du warst zu besoffen um die Situation zu realisieren.
Okay, aber den Führerschein haben sie schon mitgenommen?
Ich habe keine Lust wegen so Idioten wie euch zu sterben! Weil ihr dann betrunken Auto fährt. Ich will nicht das irgendwelche Leute mich dann mit Motorrad umfahren nur weil so leute wie ihr dann noch Auto fährt.
Ich musste das einfach mal loswerden xd Als ich das gelesen habe.
Was würde ihr beispielsweise meine Eltern sagen wenn ich wegen so Leute wie euch, dann sterben würde und ich dann nicht zurück kommen kann... Weil ich dann Tod bin. Wie würdet ihr es sagen? Das meine Eltern ihre Tochter verloren hat... oder meine Freunde und so. Weil der Beifahrer dem Fahrer nicht mehr eingreifen konnte.
Und was droht ihm? Eine MPU?
Das hängt vom Blutalkoholgehalt ab. Ab 1,1 gilt eine Trunkenheitsfahrt als Straftat, dann ist die MPU sein allerkleinstes Problem.
Ich hätte als Beifahrer überhaupt keine Aussage zum Sachverhalt abgegeben und mich schleunigst um einen guten Anwalt für Verkehrsrecht bemüht!
Als Beifahrer gar nix, bist ja nicht gefahren.
Als Fahrer kommt es darauf an ob schonmal eine Trunkenheitsfahrt vorlag und wieviel Promille ihm vorgeworfen wird.
Das kannst du so verallgemeinernd nicht sagen
Doch
Je nach Gesamtkonstellation kann er schon mit zur Rechenschaft gezogen werden, z.B. warum er ihn nicht abgehalten hat oder so...
Besteht keine Verpflichtung, gerne kannst Du das entsprechende Gesetz zitieren gegen welches der Beifahrer in der hier gestellten Frage verstoßen hat.
Ich gehe von entsprechender Rechtsprechung aus. Es muss auch nicht immer alles explizit wortwörtlich im Gesetz formuliert sein, es geht auch einfach teils um die Auslegung und wie es innterpretiert wird und wo welcher Paragraph wie drauf angewandt wird. Das erkennt der Laie nicht immer unbedingt sofort.
Ich gehe von entsprechender Rechtsprechung aus.
Da verweise doch einfachhalber auf diese Rechtsprechung.
Wenn Du diese passend zur Frage gefunden hast, schreibe doch nochmal.
Das kannst du so verallgemeinernd nicht sagen. Je nach Gesamtkonstellation kann er schon mit zur Rechenschaft gezogen werden, z.B. warum er ihn nicht abgehalten hat oder so...