Unfall, Eingangsbestätigung?

3 Antworten

Die Polizei muss auch nicht eingeschaltet werden, die ruft man bei Personenschaden oder wenn der Verursache nichts raus rückt, oder nichts dabei hat.

Ruf die Versicherung an.

Ruf halt einfach mal bei der Versicherung and und frag nach, bevor du irgendwas anderes machst...

Normalerweise hättest du von der Versicherung längst einen Fragebogen bekommen müssen. Bist du sicher, dass er den Schaden überhaupt gemeldet hat?

Als Geschädigter hast du das Recht einen Anwalt einzuschalten. Das ist bereits durch die lange Zeit berechtigt. Da greift die Schadensminderungspflicht nicht mehr