Ich habe jetzt einen Widerspruch geschrieben. Bitte kritisiert ihn, damit ich ihn verbessern kann:Sehr geehrte Damen und Herren,

am 0X.01.2012 wurde ich im RE 10620 auf der Strecke von Bochum Hbf nach Duisburg Hbf von einem Bahnangestellten des Schwarzfahrens bezichtigt und erhielt eine Zahlungsaufforderung von 40 Euro. Gegen diese Zahlungsaufforderung lege ich hiermit Widerspruch ein.

Mir wurde vorgeworfen, mich ohne Fahrausweis im Zug aufgehalten zu haben. Ich war zuvor im ABR 89464 von Werdohl nach Bochum Hbf ,mit einem gültigen Fahrausweis, welchen ich von dem Automaten im Zug erworben habe, gefahren. Da dies meine zweite Zugreise war und ich davon
ausging, dass sich im RE 10620 ebenfalls ein Ticketautomat befindet, besteht der von der Deutschen Bahn AG geltend gemachte Anspruch nicht . Da es mir nicht möglich war, aufgrund meiner fehlenden Erfahrung, dies vorauszusehen, kann von erschlichenen Leistung der Deutschen Bahn durch mich also keine Rede sein. Außerdem ist es wichtig hinzuzufügen, dass ich mich nach erfolgloser Suche nach dem Ticketautomaten bei einen Bahnreisenden erkundigt habe und dieser mir sagte, dass sich in diesem Zug kein Automat befinde. Er sagte außerdem, ich könne beim Bahnangestellten nachzahlen bzw. ein Ticket erwerben. Daraufhin begab ich mich schnellstmöglich zum nächsten Zugbegleiter und schilderte ihm die Situation. Dieser schrieb mir jedoch ohne Berücksichtigung meiner Situation eine Zahlungsaufforderung aus. Mein SchöneReiseTicket von der oben geschilderten Fahrt von Werdohl nach Bochum Hbf(als Kopie beigefügt), der mein Unwissen und die bis zu diesem Zeitpunkt legale Reise bestätigt, wurde vom Bahnangestellten zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht berücksichtigt.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

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