Unbekannte überweisung?
Guten Abend, habe 100 Euro von einer fremden Person überwiesen bekommen. Kenne diese Person nicht und ein Verwendungszweck wurde auch nicht hinterlassen. bei Anfrage auf Bank würden die mir nicht die iban rausgeben dürfen (Commerzbank) um es zurücksenden. Ich müsste in die Filiale gehen und es von dort aus mit einem Berater machen.
Wenn ich das Geld jetzt behalten würde solange der Absender sich nicht melden würde auf irgendeine Art, wäre das strafbar ?
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Ausgeben solltest du das Geld nicht. Es handelt sich um eine Leistungskondiktion; du bist durch rechtsgrundlose Leistung eines anderen bereichert (§§ 812 ff. BGB).
Stressen würde ich mich aber auch nicht; derjenige, der es wiederhaben möchte, wird dann schon irgendwie aktiv werden.
Strafbar machst du dich damit nicht, es erstmal zu behalten (s.o.).
Also: nicht ausgeben und erst mal abwarten, was da kommt.
Das sollte nicht strafbar sein. Einfach parat halten, um es gegebenenfalls zurückerstatten zu können…
bei Anfrage auf Bank würden die mir nicht die iban rausgeben dürfen (Commerzbank) um es zurücksenden.
Ist es nicht normal, dass man bei einer Überweisung die IBAN des jeweils anderen sieht?
Nein bei der Commerzbank nicht, kann man auch im Internet nachsehen
Was für ein dummes Konzept.
Naja, geh in die Filiale bei nächster Gelegenheit und überweise es zurück.
Empfinde ich ebenfalls (: und auf die Nachfrage ob die das nicht irgendwo notieren könnten das ich nichts von der Überweisung weis und den Absender kontaktieren sollen warum er mir das überweist wurde ich nur blöd angemacht das sowas nicht Deren Aufgabe ist sondern ich das mit den klären soll 😂
Im Online Banking sieht man die Absender IBAN (zumindest bei mir ...). Ich würde mich bei der Bank melden und dort fragen. Ich weiß nicht genau, aber ich glaube, einfach so behalten darfst du das nicht. Frage deine Bank, denn das passiert sicher nicht zum ersten mal ...
Behalten darfst du es, du musst nur den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum beachten. Eigentum wenn es eine implizite Schenkung war... Aber ich würde mir nicht von anonymen etwas schenken lassen da der Ursprung nicht bekannt ist
Wenn dein Banker mit dir die Rücküberweisung machen kann würde ich dem Absender die 100€ abzgl deiner kosten zurücksenden, d.h. das was du an den Bankberater für die Sondereinsatzleistung bezahlst plus paar Euro für deinen Zeitaufwand, du trägst nicht die soziale Verantwortung für den Irrtum.
Trotzdem, da hat sich jemand vertan. Vllt ein Zahlendreher und vermisst das Geld schon. Vllt eine alte Dame. Ich würde es zurücküberweisen,das wäre sehr anständig!