Unbeglaubigte und beglaubigte Kopien einer Hochschulzugangsberechtigung

11 Antworten

Also es gibt diese drei Arten:

  • Das Original (Richtig, das wird niemals abgegeben!)
  • Die beglaubigte Kopie (Das ist die Kopie deines Zeugnisses, auf die aber trotzdem nochmal ein frischer, offizieller Stempel draufkommt und eine Unterschrift. Das bekommst du entweder beim Notar, bei Behörden oder - ganz einfach - bei der alten Schule, von der das Zeugnis auch stammt. Kostet aber was! Wenn es sich um ein Abiturzeugnis handelt, dann bekommst du normalerweise automatisch mit dem Original noch etwa fünf beglaubigte Kopien mit dazu bei deinem Abschluss. Zumindest war das bei mir damals so (Abitur NRW). Für die Bewerbung für Universitäten brauchst du IMMER eine beglaubigte Kopie!)
  • Die unbeglaubigte Kopie (Das ist nicht etwa die Kopie der Kopie. Es handelt sich nur um eine ganz normale Kopie, so wie man sie jeden Tag anfertig, ohne nochmal eine Unterschrift und einen Stempel separat draufzusetzen. Diese Kopie gilt aber nicht als "offiziell" und deswegen wird sie von den Universitäten auch nicht akzeptiert.)

So, ich hoffe, das verschafft etwas mehr Klarheit ;-)

Vielfach ist eine Online-Bewerbung möglich. Hier scannt man sein Originalzeugnis ein. Die Richtigkeit des Dokuments muss man dann bei der Einschreibung nachweisen. Das geschieht durch das Abgeben der beglaubigten Kopie. Eine Abschrift ist es in dem Sinne nicht mehr, weil heute nicht mehr wie früher (als es noch keine Kopierer gab) die Originale abgeschrieben und dann beglaubigt werden mussten. Der Name ist allerdings noch geblieben. Ein Original muss man immer dann zur Ansicht vorlegen, wenn der Empfänger keine beglaubigte Kopie erhalten hat. Aber dieses Vorgehen scheidet bei Hochschuleinschreibungen aus, kommt aber bei einer Bewerbung für eine Berufsausbildung infrage. Die Kopie der Abschrift hat denselben Wert wie die unbeglaubigte Kopie des Originals. Wie Du schon richtig geschrieben hat, gibt man das Original niemals ab; selbst dann nicht, wenn es gefordert wird. Das kommt bei Hochschulbewerbungen nicht vor, leider aber gelegentlich in anderen Fällen! Mit der Ausgabe des Originals bekommt man in der Regel ein bis zwei, vereinzelt auch mehr (je nach Schule) beglaubigte Kopien durch die Schule überreicht. Falls nicht oder falls man mehr benötigt, muss man sie sich selber und auf eigene Kosten beglaubigen lassen. Z.B. entweder bei der Schule oder der Stadtverwaltung, andere Behörden, dem Notar.


Nein, das siehst du nicht ganz richtig.

Beispiel: Du nimmst dein Abiturzeugnis und machst davon zwei Kopien. Die eine davon lässt du beglaubigen und die ander nicht, die bleibt also einfach nur das kopierte Blatt. Dann ist die eine beglaubigt und die andere nicht.

Natürlich könnte man die beglaubigte Kopie nochmals kopieren, das wäre aber dann auch wieder nur eine unbeglaubigte Kopie einer Kopie, das ist sinnfrei.

Die Stellen die das machen, sind unterschiedlich. Beim Notar kostest es wahrscheinlich viel Geld. Beim Amt der Stadt/Gemeinde etc. könnte es auch funktionieren. Manche Gemeindepfarrer machen das auch. Ich habe es damals kostenlos beim Ortsvorsteher unseres Dorfes beglaubigen lassen, der hatte ein Dienststempel der Stadt.

Nein die beglaubigte Kopie ist ein Kopie die von einem Amt oder der Schule mit einem Stempel und Unterschrift versehen wurde und auf die Echtheit geprüft wurde.

Bei der Bewerbung reicht meistens eine unbeglaubigte Kopie, bei der Einschreibung brauch man auf jeden Fall eine beglaubigte.


Deine alte Schule kann dir auf jeden Fall dein Abizeugnis beglaubigt kopieren, denn sie führt ja ein Dienstsiegel; sie verlangt auch normalerweise - im Gegensatz zu anderen amtlichen Stellen - keine Gebühren.

Eine unbeglaubigte Kopie wäre einfach eine Kopie des Originals.

Wenn deine zukünftige Uni nur eine Kopie will, kannst du dein Zeugnis einscannen und ausdrucken; aber normalerweise wird eine beglaubigte Kopie verlangt.