Unbefristeter Wohnungsmietvertrag?

3 Antworten

Da wird die Hausverwaltung wohl eine Lösung für den DG-Mieter finden müssen.

Du wärst doch nicht in die Wohnung gezogen, wenn der Mietvertrag von vornherein auf ein Jahr befristet gewesen wäre, oder?

Bleib stur, Du bist im Recht. Oder versuch eine anständige Entschädigung rauszuholen.

Nein, musst du nicht.

Ich würde nicht zum Anwalt rennen.

Du hast den Vertrag so unterschrieben und der steht, einer Änderung stimmst du nicht zu.

Fertig.

Dass die anderen "bevorzugt" werden hat einfach Gründe für den Vermieter.

Das ist normal., dass die neuen Mieter einen befristeten Vertrag bekommen, haben sie hier jetzt versemmelt.

Dein Vertragspartner ist der Vermieter/Eigentümer. Wenn die Hausverwaltung unterschreibt, muss sie vom Eigentümer entsprechend bevollmächtigt sein. Damit ist der Mietvertrag gültig und Du musst keine Änderung akzeptieren.

Etwas anderes ist, wenn die HV gar nicht bevollmächtigt war. Dann hast Du eventuell ein Problem. Lass Dich in jedem Fall von einem Fachanwalt beraten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig