Unangemeldetes Auto auf Privatgrundstück?
Hallo seit jetzt einem Jahr steht ein unangemeldetes Auto von einem Bekannten auf dem Hof. Weder haben wir Schlüssel noch können wir es bewegen das der erste Gang drin ist. Da wir dahinter einen Wohnwagen stehen haben und den woanders hintranzportueren wollen. Jetzt ist die Frage :Wir kriegen von der Person seit vier Monaten den Schlüssel nicht und können es ja auch nicht abtransportieren, da wir ur dann auf den Kosten sitzen Bleiben. Was kann man machen?
10 Antworten
Am einfachsten kann man Autos mit blockierten Rädern mit Rangierrollern beliebig verschieben.
Ich meine sowas:
https://www.amazon.de/Rangierroller-Rangierhilfe-Rangierheber-St%C3%BCck-Tragkraft/dp/B01H8SM3BU
Ob und wo man sich die eventuell ausleihen kann, weiß ich nicht. Aber die sollte jedes Abschleppunternehmen haben, denn die arbeiten regelmäßig damit.
frist setzen. schriftlich ermahnen.
Auto abschleppen lassen nach der Frist und hoffen dass man doch die Kosten erstattet bekommt.
Schrottplatz nimmt das Auto sicherlich umsonst oder für Kleingeld (50€) mit. Je nach Auto
Das Auto ist aber nicht auf ihn angemeldet, und steht auf einem Privatgrundstück, an dem es nicht stehen darf. Ganz einfache Sache
Der Besitzer weigert sich, es runterzunehmen. Also abschleppen lassen und ihm die Kosten aufschwatzen (was schwer wird, da er womöglich nicht zugibt, das es sein Auto ist), oder du lässt es vom schrotti abholen
Und wenn du es vom Schrotti abholen lässt, hat der Eigentümer Schadensersatzansprüche. So etwas sollte man sich überlegen.
Dann sollte man Nachweisen können, das es sein Eigentum ist. Und dann kann man es ja auch offiziell auf seine kosten abschleppen lassen
Man kann es auch, ohne dass der Eigentümer sein Eigentum nachweisen kann, auf dessen Kosten abschleppen lassen.
Man muss das ganze aber erstmal auslegen und haftet gegenüber dem Abschleppdienst, wenn der Eigentümer nicht zahlt. Im schlimmsten Fall ist bei dem nichts zu holen und der lässt sein Fahrzeug dann jahrelang beim Abschleppdienst auf Kosten des Fragestellers stehen...
Wobi man es cleverer weise einfach an der nächsten Straße abstellen lässt.
Könnte man auch machen, könnte aber auch nach hinten losgehen.
Ist halt ein Risiko, dass man am Ende selber Schadenersatz zahlen muss.
Für alle Kosten die dem Eigentümer dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug auf der Straße abgestellt wurde. Z. B. Bußgelder und Abschleppgebühren.
Auf Basis dessen, dass der Fahrzeugeigentümer es nicht selbst dorthin gestellt hat.
Gleich neben dem Gesetz in dem steht, dass dieses Vorgehen erlaubt sein soll...
Ok, unter bestimmten Bedingungen wäre das anscheinend tatsächlich möglich.
In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist.
Es steht nicht alles in Gesetzen oder nur sehr wage oder allgemein. Für viele Dinge muss man erstmal sehen wie die Rechtsprechung ein Gesetz am Ende auch tatsächlich auslegt.
Das Problem an Eigentum ist, dass daran besondere, grundrechtlich geschützte Rechte geknüpft sind und man daher mit dem Eigentum anderer nicht einfach machen kann was man will. Wenn ein Vermieter jemanden aus seiner Wohnung klagt, dann muss er die Möbel dieser Person einlagern. Klar kann er für das Einlagern Schadenersatz fordern, aber auch wenn da nichts zu holen ist und er schon vorher weiß, dass er auf den Kosten sitzen bleiben wird, kann er die Möbel eben nicht einfach auf die Straße stellen. Spätestens beim nächsten Regen darf er dann nämlich dem ehemaligen Mieter den Schaden ersetzen. Da kann er das Rausstellen ankündigen so oft er will, es wird dadurch nicht rechtens.
Wir reden nur nicht über Möbel sondern über ein Auto. Zudem gäbe es da noch das Vermieterpfandrecht.
Ob es sich um Möbel, ein Auto oder eine Statue aus Gold handelt spielt für die Eigentumsrechte keine Rolle. Ist eigentlich auch egal, weil ich dir bereits zugestanden habe, dass es unter Umständen in Ordnung ist, dass Fahrzeug auf der Straße zu platzieren.
Das größte Problem für den Fragesteller wird sein, dass es sich hier nicht um einen Wildparker handelt, sondern der Eigentümer eine Erlaubnis hatte, dass Fahrzeug dort abzustellen. Dass muss dann ein Anwalt und im Streitfall ein Gericht klären und je nachdem ist dann eben Schadenersatz fällig oder nicht.
Man könnte natürlich auch einfach das Risiko eingehen und hoffen, dass der Eigentümer sein Fahrzeug abholt bevor ihm Kosten entstehen. Er kann sich ja seinerseits dann auch nicht sicher sein, dass er vor Gericht Recht bekommen würde.
Natürlich spielt es eine Rolle, ob die Gegenstände beschädigt werden oder nicht.
Dem Eigentümer setzt man einfach eine angemessene Frist, bevor man das Fahrzeug versetzt. Dann ist das Risiko bei 0.
Nen anwalt für nen schreiben bezahlen der den Eigentümer des Autos auffordert sein auto bis zum datum xyz. Abzuholen. Ansonsten wird es auf seine kosten entsprechend entfernt. (ggf. vom anwalt beraten lassen welche möglichkeiten ihr da sinnvoll habt.)
Ich könnte die aufforderung auch selbst schreiben. Nen schreiben von nem anwalt macht aber mehr eindruck und ihr habt gleich nen zeugen der die aufforderung entsprechend belegen kann.
Es gibt Firmen, Autohändler, die schrottige Autos abholen
blöd ist nur wenn der halter des Fahrzeugs sich dann doch meldet^^