UN 3091 Aufkleber vergessen?

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Ja, das ist ein Problem, denn diese Info ist relevant, da es sich um einen Gefahrguttransport handelt. Das ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 10 GGBefG und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Warts ab, die Millionen Pakete täglich werden nicht auf ihren Inhalt untersucht.