Umtausch bei saturn ohne beleg?
Moin Leute und zwar hat meine Gaming maus einen wckelkontakt, ich habe sie wenig benutzt aber nun geht sie nicht mehr. Ich habe sie vor einiger zeit gekauft und saturn ist bei sowas ja normalerweise kulant. Aber nun ist mein Problem, ich habe den kaufbeleg wohl weggeschmissen oder keine ahnung was, ich habe allerdings mit EC karte bezahlt. Also könnte ich praktisch einen kontoauszug zeigen. Sind die bei saturn so kulant oder habe ich garkeine chance?
5 Antworten
Es geht in diesem Fall nicht um Kulanz, sondern die gesetzliche Gewährleistung. Du kannst auf die Rücknahme ohne Kassenbeleg bestehen, ggf. muss nur jemand den Kauf bezeugen können, und dass dieser nicht länger als zwei Jahre her ist.
Dass Geschäfte die Ware nur in Originalverpackung mit Kassenbon zurücknehmen müssen ist ein Ammenmärchen. Die müssen es auch ohne Kassenbon zurücknehmen. Nur Geld müssen sie nicht zurück zahlen. Das ist reine Kulanz. Entweder Gutschein oder Umtausch gegen neue Ware.
Stimmt laut Verbraucherzentrale nicht ganz. Du darfst zunächst entscheiden ob du ein neues Gerät haben willst, oder ob du dich auf die Reparaturversuche einlässt. Lässt du dich auf die Reparatur ein, dann darf zwei mal nachgebessert werden.
Ein Kassenbeleg ist grundsätzlich nicht für einen Umtausch notwendig, er wird halt nur gerne genommen.
Eine Person, die den Kauf bezeugen kann, reicht bspw. ebenso aus.
Bei Sachmängel hast Du 2 Jahre Reklamationsrecht, heisst sie müssen den Fehler beheben oder die Ware umtauschen. Saturn, Media Markt etc. sind aber in der Sache tatsächlich sehr kulant und tauschen die Ware meist sofort gegen ein neues aus oder geben das Geld zurück.
Probieren kannst du es ja
Ich würde mir ein Kontoauszug nehmen.. Das ist als Beweis genug.
Der letzte Satz stimmt so nicht.
Als erstes müssen sie den Mangel beseitigen, bspw. durch eine Reparatur. Ist auch der zweite Reparaturversuch erfolglos, hat der Käufer das Recht auf den Umtausch gegen eine Neuware oder die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten.
Beim Rücktritt geht die Ware zurück an den Händler/Herrsteller und das Geld zurück an den Käufer. Sofern nicht mit einem Gutschein bezahlt wurde, hat der Verkäufer auch kein Recht dem Käufer einen solchen aufzuzwingen.
Es muss das zurückgegeben werden, was bezahlt wurde und das ist zumeist Bargeld.
Geschäfte versuchen zwar bei solche Fällen Gutscheine loszuwerden, um den Kunden damit ans Geschäft zu binden, rechtlich muss der Käufer dies aber keineswegs an-/hinnehen. Der Käufer hat ein Recht auf die Auszahlung des gezahlten betrages.